„Abfall- und Gebührensatzung sollten auch öffentlich im Fachausschuss diskutiert werden“
Die Abfallwirtschaft und hier insbesondere die Abfall- und Gebührensatzung sollten auf Antrag der SPD im Umweltausschuss am 17. November öffentlich diskutiert werden. Verwaltung und die schwarz-grüne Mehrheit lehnten eine öffentliche Beratung in dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Fachausschuss aus rechtsformalen Gründen ab. Seit Gründung der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) werden die für die Bürger*innen so wichtigen Abfallsatzungen, darunter die Gebührensatzung, von der RSAG AöR erlassen. Die inhaltliche Beratung erfolgt de facto ausschließlich in nichtöffentlicher Sitzung in der jährlichen RSAG-Klausurtagung, auch wenn formal die Satzungen in einer öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrates (VR) der RSAG AöR beschlossen werden, nachdem zuvor am gleichen Tage der Kreistag eine Weisung an die VR-Mitgliederausgesprochen hat.
„Die inhaltliche Beratung der Abfall- und Gebührensatzung erfolge seit 2019 faktisch nur noch in nichtöffentlicher Sitzung im RSAG-Verwaltungsrat. Denn die Praxis zeigt, dass die rechtlich vorgeschriebene öffentliche Beratung und Beschlussfassung sowohl in der Dezember-Kreistagssitzung – hier erteilt der Kreistag eine Weisung an die VR-Mitglieder – als auch in der eigentlichen VR-Sitzung, die am gleichen Tage aufgrund einer Sitzungsunterbrechung des Kreistages stattfindet, eine Zwei- oder Drei-Minuten-Angelegenheit ist“, erläutert Werner Albrecht, umweltpolitischer Sprecher, den Antrag der SPD.
„Von einer breiten öffentlichen Debatte des für alle Bürger*innen sensiblen Themas der Abfallgebühren sowie der Regelungen über die Abfallverwertung könne ernsthaft nicht gesprochen werden“, kritisierten Albrecht und der Meckenheimer Kreistagsabgeordnete Rolf Engelhardt die jetzige Vorgehensweise und die formal-juristischen Argumente der Kreisverwaltung sowie der Koalition aus CDU und Grünen, weiterhin eine breite inhaltliche Debatte abzulehnen. „Die inhaltliche Debatte über die Abfall- und Gebührensatzung erfolge in einer nicht-öffentlichen Klausurtagung der RSAG auf Basis der zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch nicht öffentlichen Satzungsentwürfe. Die Presse, die Öffentlichkeit mit den Fachverbänden sowie insbesondere auch die Umwelt- und Klimaschutzpolitiker des Kreistages, die nicht Mitglied im Verwaltungsrat der RSAG sind, haben somit keine Möglichkeit, über diese Satzungen zu beraten und Ideen für eine bessere Abfallwirtschaftspolitik einzubringen“, betont Werner Albrecht. Abschließend Engelhardt und Albrecht: „Schon Willy Brandt wusste, dass ,Mehr Demokratie wagen“ eine Gesellschaft voranbringt. Dass jetzt insbesondere die Grünen, die früher stets für die Basisdemokratie eingetreten sind, im Falle der Abfallwirtschaftspolitik eine Politik hinter verschlossenen Türen unterstützen, ist schon erstaunlich. Dies gilt umso mehr, als die Abfallwirtschaftspolitik bekanntlich ein wichtiges Politikfeld der Umwelt- und Klimaschutzpolitik auf der Kreisebene darstellt.“