Donnerstag, 23. Juni 2022

Straßensperrung der Einmündung des Autobahnzubringers an der Meckenheimer Straße (L158) vom 04.07.2022 – 15.07.2022


Straßensperrung der Einmündung des Autobahnzubringers an der Meckenheimer Straße (L158) vom 04.07.2022 – 15.07.2022


Im Rahmen der aktuell laufenden Kanaleinbindungsarbeiten zwischen Rheinbach und Meckenheim muss im nächsten Abschnitt dieser Baumaßnahme die Einmündung der L471 (Autobahnzubringer) / Ecke L158 Meckenheimer Straße für den Verkehr gesperrt werden.

Die Arbeiten unter Vollsperrung des Einmündungsbereichs L471 finden in der Zeit vom 04.07.2022 bis spätestens zum 15.07.2022, 07.00 Uhr statt.

Die Meckenheimer Straße (L158) ist von der Maßnahme nicht betroffen und bleibt während der Bauzeit in beide Fahrtrichtungen jederzeit passierbar.

Eine Umleitung zur Autobahnauffahrt Rheinbach erfolgt in beide Richtungen über die B266, Wolbersacker und die Meckenheimer Straße (L158).