Grundsteuer wird für Wohnimmobilien in Rheinbach teurer
Einheitlicher Hebesatz entlastet Geschäftsgrundstücke
Die Grundsteuer in Rheinbach steigt 2025 für Wohngrundstücke im Durchschnitt deutlich an. Anlass ist die Neubewertung der Grundstücke und Gebäude, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich wurde. In Rheinbach und andernorts führt dies oft zu einer viel höheren Bewertung von Wohngrundstücken gegenüber Geschäftsgrundstücken (Nichtwohngrundstücken).
Um dieser Schieflage entgegenzuwirken, hat das Land NRW ein Gesetz verabschiedet, das es Kommunen ermöglicht, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsgrundstücke festzulegen. Dies hätte die größere Belastung der Eigentümer und Mieter von Wohngrundstücken in vielen Fällen ausgleichen können.
Die von der Landesregierung berechneten aufkommensneutralen Hebesätze wären in Rheinbach für Wohngrundstücke 696 Punkte und für Geschäftsgrundstücke 1.118 Punkte. Rund ein Drittel der NRW-Kommunen haben sich für differenzierte Hebesätze entschieden. Rheinbach leider nicht. Eine Mehrheit im Rat entschied sich für einen einheitlichen Hebesatz von 787 Punkten. Deshalb ist bei gleichem Gesamtaufkommen der Grundsteuer B die Grundsteuer für Wohnimmobilien in Rheinbach 13% höher, als sie es bei unterschiedlichen Hebesätzen wäre.
Die Konsequenz dieser Entscheidung ist eine spürbare Steuererhöhung für Wohngrundstücke. Die Anteile von Wohn- und Geschäftsgrundstücken am Gesamtaufkommen der Grundsteuer B verschieben sich deutlich. Wohneigentümer und Mieter in Mietshäusern müssen in Rheinbach jetzt insgesamt 800.000 Euro mehr Grundsteuer zahlen als im letzten Jahr. Gleichzeitig werden Eigentümer von Geschäftsgrundstücken um diesen Betrag entlastet, was einer durchschnittlichen Senkung der Grundsteuer um 30 % für diese Gruppe im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Die SPD Rheinbach setzt sich weiterhin dafür ein, dass ab 2026 differenzierte Hebesätze eingeführt werden, um die Steuerlast zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken wieder gerecht zu verteilen.