SPD- Fraktion macht bei Infoveranstaltung deutlich:
Bei der Grundsteuerreform wird es bei einheitlichem Hebesatz für Wohnimmobilien zum Teil erheblich teurer
Die Grundsteuerbelastung in Rheinbach könnte sich ab 2025 signifikant verschieben: Während Wohngrundstücke im Durchschnitt um 13 % teurer werden könnten, würden Geschäftsgrundstücke um 30 % entlastet. Dies wäre die Folge eines einheitlichen Hebesatzes von 787 Punkten, den der Stadtrat beschließen könnte, um das Steueraufkommen gegenüber 2024 konstant zu halten. Dieses Szenario wurde auf einer Informationsveranstaltung der Rheinbacher SPD-Fraktion am vergangenen Freitag thematisiert.
Neues Bewertungsverfahren sorgt für Verschiebungen
Dr. Georg Wilmers erläuterte, dass die Grundsteuerreform ab 2025 neue Bewertungsmaßstäbe für Immobilien setzt: Wohnimmobilien werden weiterhin nach dem Ertragswertverfahren bewertet, wobei eine fiktive Nettokaltmiete ausschlaggebend ist. Geschäftsimmobilien hingegen unterliegen künftig dem Sachwertverfahren, das Baukosten und Herstellungskosten stärker gewichtet. In Rheinbach führt dies dazu, dass Geschäftsgrundstücke insgesamt niedriger bewertet werden als Wohnimmobilien. Beispielsweise wäre der Grundsteuerwert zweier Büros in einem Mischgebiet als Wohnimmobilien etwa 50 % höher als bei der Bewertung als Geschäftsimmobilie. Diese neue Bewertungslogik kehrt bisherige Verhältnisse um: Während Büros früher höher bewertet wurden, profitieren sie nun.
Option differenzierter Hebesätze
Die SPD hob hervor, dass ab 2025 erstmals differenzierte Hebesätze möglich sind. Nach Angaben des Finanzministeriums wären in Rheinbach folgende aufkommensneutrale Werte realisierbar:
696 Punkte für Wohngrundstücke und 1.118 Punkte für Geschäftsgrundstücke.
Ein solcher Ansatz könnte die Belastungen gerechter verteilen und Umverteilungen zu Lasten von Mietern und Wohneigentümern verhindern.
Kritik an einem einheitlichen Hebesatz
Die SPD kritisiert, dass ein einheitlicher Hebesatz für beide Immobilienarten eine klare Mehrbelastung für Wohnimmobilien bedeuten würde. Dr. Wilmers betonte, dass dies eine „subtile Umverteilung“ zugunsten des Gewerbes darstelle, finanziert durch Mieter und Wohneigentümer.
Bürokratie und rechtliche Hürden lösbar
Skeptiker warnen vor bürokratischen Herausforderungen und verfassungsrechtlichen Bedenken bei differenzierten Hebesätzen. Laut Dr. Wilmers seien diese Einwände jedoch durch ein Rechtsgutachten entkräftet worden. Zwei Bundesländer hätten bereits ähnliche Gesetze eingeführt, und technische Lösungen für die Umsetzung seien vorhanden.
Forderung an die Landesregierung
Die SPD kritisiert die NRW-Landesregierung dafür, dass sie keine Anpassung der Grundsteuermesszahl vorgenommen hat, um Bewertungsungleichgewichte zu korrigieren, wie es in anderen Bundesländern geschah. Stattdessen wurde den Kommunen die Möglichkeit differenzierter Hebesätze überlassen.
Entscheidung des Stadtrats steht bevor
"Der Rheinbacher Stadtrat muss nun entscheiden, ob er einen einheitlichen Hebesatz oder differenzierte Sätze beschließt. Ziel der SPD Rheinbach ist es, ein gerechtes Steueraufkommen zu gewährleisten, ohne Mieter und Eigentümer unverhältnismäßig zu belasten."
„Es geht darum, soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit zu schaffen – für Wohnen, Gewerbe und alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinbach“, so das Fazit der SPD.