Stellungnahme zur aktuellen Diskussion zu den Fahrradstraßen in Rheinbach
vom ADFC Rheinbach (Blick aktuell Nr. 10/2024)
Droht ein zweiter Schildbürgerstreich in Rheinbach?
Rheinbach. In der begrüßenswerten Stellungnahme des ADFC zu den Fahrradstraßen sind Überlegungen aus der Diskussionsveranstaltung zur Turmstraße enthalten, die bei Realisierung einen zweiten Schildbürgerstreich bedeuten würden.
Der erste Schildbürgerstreich war, dass in Rheinbach ein Radverkehrskonzept umgesetzt wurde, bevor ein Gesamtverkehrskonzept fertiggestellt wurde. Das erinnert an das Heizungsgesetz. Die Turmstraße, so der Artikel, wurde als einzige Fahrradstraße ausdrücklich vom Stadtrat beschlossen. Das ist schon etwas Besonderes, wie die Turmstraße selbst auch:
Sie ist die einzige durchgehende West-Ost-Verbindung zwischen den Ein-bzw. Ausfallstraßen Münstereifeler Straße und Martinistraße/Ölmühlenweg. Sie ist ca. 600 Meter lang und enthält vier Einmündungen von kleinen Nebenstraßen und eine Kreuzung. Sie liegt in einer verkehrsberuhigten 30 km/h-Zone, in der rechts vor links gilt. Radfahrerde Schulkinder wurden, nach meinem Eindruck, aufgrund dieser Bedingungen nicht gefährdet.
Der Rad- wie auch der Autoverkehr aus dem Bereich Rodderfeld konnte die Turmstraße nutzen, um zu den Parkplätzen auf den Wällen zu gelangen, ohne den Verkehr in der Straße Vor dem Dreeser Tor und in der Hauptstraße zu belasten.
Dann wurde die Turmstraße mit vermutlich nicht unerheblichen finanziellen Mitteln zu einer Fahrradstraße mit Vorfahrtsberechtigung umgewidmet: Der Anliegerverkehr, und nur der darf sie neben den Radfahrern benutzen, hat nunmehr durch keine Nebenstraßen gebremste freie Fahrt, der Radverkehr auch.
Um diesen möglichen Missbrauch durch „zügige Durchfahrt“ und damit eine Gefährdung der Schulkinder zu vermeiden, gibt es tatsächlich, von wem auch immer, die Anregung, so der ADFC, „ein Kfz-Durchfahrtsverbot an geeigneter Stelle mit Pollern mit einer drei Meter breiten Durchfahrt in der Mitte, die nur dem Radverkehr, Rettungsfahrzeugen etc. die Durchfahrt ermöglicht“ zu erzwingen.
Würde diese „Anregung“ durchgesetzt, hätten wir einen neuen Schildbürgerstreich: Eine verkehrsberuhigte Zone würde zur vorfahrtsberechtigten schnellen Fahrradstraße, die aber wiederum würde (auch Anlieger) zum zügigen Fahren verleiten. Diese Strecke müsse nun erneut mit hohen Kosten umgebaut werden, um sie wieder langsamer zu machen. Ach, hätte man doch alles beim alten Zustand belassen.
Legitim, so der ADFC, ist die Anordnung einer Fahrradstraße, wenn sie eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr hat. Das kann man wohl beim besten Willen für die Turmstraße nicht behaupten: Die 600 m lange Straße endet für Auto- wie für Radfahrer abrupt an den beiden begrenzenden Hauptverkehrsstraßen. Die Zeitersparnis durch Nutzung dieser Fahrradstraße beträgt für schnelle Radler ca. 1-2 min.
Fazit: Bitte nicht noch mehr Geld ausgeben. Die Turmstraße sofort für den Autoverkehr freigeben und für weitere Planungen das Gesamtverkehrskonzept für Rheinbach abwarten.
Dem ADFC sei gedankt für die weitgehend ausgewogene Darstellung der Situation.
K. Gunter v. Kajdacsy, Rheinbach