Montag, 5. Februar 2024

Kein Nutzungskonzept für Fläche Albert-Schweitzer-Schule

Die UWG favorisiert das Grundstück der Albert-Schweitzer Schule nach dem Abriss für die Errichtung von Pflegeeinrichtungen.

Kein Nutzungskonzept für Fläche Albert-Schweitzer-Schule


In der aktuellen Pflegeplanung 2023/24 des Rhein-Sieg-Kreises wird für die Stadt Rheinbach ein erheblicher Bedarf für stationäre Pflege und/oder Tagespflege, betreutes Wohnen, sozialen Generationenwohnräume, Wohnungen für Menschen mit Betreuungsbedarf (auch jüngeren Alters) oder mobilitätseingeschränkte Personen aufgezeigt, der weit über die Kapazität der vorhandenen Einrichtungen hinausgeht. Auf diese alarmierende Entwicklung hatte die UWG bereits mit einem Antrag vom Februar 2022 reagiert, in dem die Verwaltung aufgefordert wurde, Flächen für zuvor beschriebene Bedarf auszuweisen.  Die UWG hält das Gelände der Albert-Schweitzer-Schule für besonders geeignet, dort entsprechende Kapazitäten zu errichten.

Das Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule ist veraltet, flutgeschädigt und stark sanierungsbedürftig. Die derzeitige Nutzung als Kindertagesstätte und eine sich daran anschließende Nutzung für die Grundschule wird in naher Zukunft beendet. Das Gebäude sollte abgerissen werden. Das fußläufig zur Innenstadt gelegene Grundstück wäre zur Errichtung von Pflegeeinrichtungen vorzusehen.

Leider folgten die Fraktionen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2024 dem Antrag der UWG, 20 Tausend Euro für die Erstellung eines Nutzungskonzeptes zur Albert-Schweitzer-Schule in den Haushalt 2024 einzustellen nicht.

Die UWG wird weiter darauf drängen, zeitgerechte Planungen zu starten, damit in Zukunft auch die angemessene Unterbringung hilfsbedürftiger Personen in Rheinbach ermöglicht wird.