Donnerstag, 12. Oktober 2023

Fünf Fahrradstraßen sorgen zukünftig für mehr Komfort und Sicherheit im Radverkehr

Gemeinsam für einen sicheren Radverkehr – Projektbeteiligte der Stadt Rheinbach und vom ADFC begutachten die frisch aufgetragene Fahrbahnmarkierungen in der Kriegerstraße (Quelle: Stadt Rheinbach)

Plan mit Fahrradstraßen und Radring (Quelle: Stadt Rheinbach)

Fünf Fahrradstraßen sorgen zukünftig für mehr Komfort und Sicherheit im Radverkehr

  • Weitere Maßnahme für zukunftsorientiertes Radverkehrsnetz Rheinbach

  • Turmstraße, Kriegerstraße, Kleine Heeg bis Eulenbach, Bachstraße und Stadtpark werden umgestaltet


In Rheinbach wird es künftig mehr sichere Straßen für Radfahrende geben. Die Turmstraße, Kriegerstraße, Kleine Heeg bis Eulenbach, Bachstraße und Stadtpark werden aktuell zu Fahrradstraßen umgewandelt. Diese Maßnahme geht auf einen Beschluss des Rats der Stadt Rheinbach vom 31.08.2020 (BV/1395/2020) sowie eine enge Kooperation mit dem ADFC und engagierten Bürger*innen zurück.

Die Einrichtung von Fahrradstraßen zählt zu den festgelegten Maßnahmen, die im Rahmen des Projekts “Zukunftsorientiertes Radverkehrsnetz Rheinbach” bis 2026 umgesetzt werden, um die Radinfrastruktur in Rheinbach zu verbessern und auszubauen. Die Fahrradstraßen sind ein Teil des entstehenden Radroutenrings, der innerhalb der Innenstadt hauptsächlich auf „Nebenstraßen“ zusammenhängend eingerichtet wird, um den Radfahrenden eine sichere Möglichkeit abseits der Hauptverkehrsrouten des motorisierten Individualverkehrs anzubieten und damit das Radfahren attraktiver und sicherer zu machen.

Was sind Fahrradstraßen?

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die Radfahrenden vorbehalten ist. Hier gelten besondere Regeln:

  • Fahrradfahrende dürfen dort jederzeit nebeneinander fahren. Kraftfahrzeugfahrende müssen sich unterordnen.
  • Die Fahrräder geben das Tempo vor. In einer Fahrradstraße gilt maximal eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Das Schild "Anlieger frei" unter dem Verkehrszeichen "Fahrradstraße" erlaubt es, die Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugen zu befahren. Dies gilt für Anwohnende und Besucherverkehr.

Woran erkennt man die Fahrradstraßen?

Die Verkehrszeichen “Beginn der Fahrradstraße” und “Ende der Fahrradstraße” geben Hinweis auf den Streckenverlauf der Fahrradstraßen. Bodenmarkierungen auf der Fahrbahn unterstützen die Verkehrszeichen. Entlang von Kreuzungen heben rote Straßenmarkierungen und Fahrradpiktogramme die Einfahrt in eine Fahrradstraße hervor. Zusätzliche Sicherheitsstreifen (gestrichelte weiße Linien) signalisieren die Rücksichtnahme auf den Fahrradverkehr, insbesondere beim Öffnen der Autotüren von parkenden Fahrzeugen, um Zusammenstöße mit Radfahrenden zu vermeiden.