Mit der Reform des Betreuungsgesetzes vom 01. Januar 2023 wurde bereits ein Meilenstein in Sachen Selbstbestimmung und klientenzentrierter Arbeit gesetzt. Dieser Mehraufwand für Betreuerinnen und Betreuer muss jedoch auch ausreichend entlohnt werden. „Die Betreuungsvereine leisten eine unverzichtbare Arbeit in unserer älter werdenden Gesellschaft, dass diese jedoch nach einer Pauschale aus dem Jahr 2019 finanziert wird, stellt die Vereine vor ein unlösbares Problem.“ bestätigte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Ruiters.
Zusätzlich zu den allgemein ansteigenden Kosten und der durch die Reform verstärkte Rolle als Schnittstelle zwischen Behörden, Krankenhäusern und Krankenkassen, begleiten und unterstützen die Vereine ehrenamtliche Betreuende, wie Familienmitglieder. Unter diesen gegebenen Umständen droht nicht nur eine erfolgreiche Umsetzung der eigentlich positiven Neuerungen zu scheitern, sondern das gesamte Betreuungssystem. Das erste „Opfer“ im Rhein-Sieg-Kreis ist die Diakonie, die bereits die Arbeit ihres Betreuungsvereins eingestellt hat.
Die Schwarz-Grüne Koalition fordert mit Unterstützung der Fraktionen von SPD und FDP den Landrat zu einer umgehenden Erhöhung der Kosten- und Fallpauschalen auf. Langfristig soll die für das Jahr 2024 geplante Evaluation vorgezogen werden, so dass eine umfassende und fundierte Reform erfolgen kann.