Dienstag, 2. Mai 2023

Das Jugendamt informiert!


Das Jugendamt informiert!

Bedarfsanmeldesystem für das Kindergartenjahr 2024/2025 für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Rheinbach


Rheinbach. Viele Eltern im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Rheinbach haben die Anmeldung ihres Kindes in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2024/25 (für die Aufnahme zum 01.08.2024) bereits vorgenommen oder
planen dies für die kommenden Wochen. Um das Betreuungsangebot an den Bedarfen der
Familien auszurichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen
und in Kindertagespflege zu entsprechen, müssen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die
Eltern den Betreuungsbedarf dem örtlichen Jugendamt melden.

Damit dies gewährleistet werden kann, ist von den Eltern der Rheinbacher Kinder eine „Bedarfsmeldung für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 2024/25“ auszufüllen und den Betreuungsbedarf beim Jugendamt anzumelden. Diese Meldung ist bis zum 01.12.2023 beim Jugendamt abzugeben, damit eine gute Planung möglich ist.

Auf der Bedarfsmeldung sollen die Wunscheinrichtung und ein zweit- und drittrangiger Wunsch angegeben werden. Um sich über die Wunscheinrichtung zur informieren, ist es unbedingt erforderlich, zeitnah Kontakt mit den Kindertageseinrichtungen, die für die Betreuung in Frage kommen, aufzunehmen und das Kind in den gewünschten 3 Einrichtungen persönlich anzumelden.

Auf der Homepage der Stadt Rheinbach ist der Berdarfsmeldebogen unter folgendem Link
abrufbar:
https://www.rheinbach.de/cms121a/bildung/jugendhilfeplanung/kinderbetreuung/

Alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet mit den jeweilige Gruppen- und  Altersstrukturen, die Öffnungszeiten und die Kontaktdaten sind dort aufgeführt. Der Meldebogen ist ebenfalls in den Rheinbacher Kindertagesstätten, im Rathaus und im Jugendamt erhältlich.

Wichtig ist zu wissen, dass die Vergabe der Betreuungsplätze weiterhin von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erfolgt und daher die Eltern die Kinder persönlich in der Kindertageseinrichtung bis spätestens Ende November 2023 anmelden müssen und der Meldebogen bis zum 01.12.2023 beim Jugendamt einzureichen ist. Denn nur so kann auch die Aufnahme des Kindes in einer der Wunscheinrichtungen gewährleistet werden. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz richtet sich an das für den Wohnort der Eltern zuständige Jugendamt.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Rheinbach,
Tel. 02226/917-231, -611 oder -452.