Freitag, 6. Januar 2023

Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 - 2028

Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 - 2028


Rheinbach, Die Stadt Rheinbach sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als Jugendschöffin/Jugendschöffe bei der Strafkammer des Landgerichts Bonn oder beim Schöffengericht des Amtsgerichts Euskirchen, engagieren möchten.

Die Amtszeit dauert vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.

Schöffen sind Laienrichter, die als Vertreter des Volkes mit Berufsrichtern in Strafprozessen mit Recht sprechen. Das Amt der Schöffin/Schöffen ist ein Ehrenamt.

Interessenten müssen

  • in Rheinbach wohnen
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • am 01.01.2024 25 Jahre alt sein und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein

Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wer sich für die Übernahme eines Schöffenamtes interessiert und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchte, kann sich bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Rheinbach, Sachgebiet Jugendhilfe, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, bewerben.

Die Verwaltung leitet die Vorschlagslisten mit den Namen der Bewerber*innen , die im Jugendhilfeausschuss beschlossen werden, an das Amtsgericht Rheinbach weiter. Die Vorschläge sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Weitere Informationen über das Jugendschöffenamt und das Bewerbungsverfahren erteilt das Jugendamt unter der Telefonnummer 02226/917-600