SPD will Spekulation mit Baugrundstücken verhindern
In Rheinbach werden immer wieder Baugrundstücke verkauft, für die die Stadt Rheinbach ein Vorkaufsrecht besitzt. Dort kann gebaut und zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, der in Rheinbach dringend benötigt wird.
Um zu gewährleisten, dass die Grundstücke in den nächsten Jahren tatsächlich bebaut werden, könnte die Stadt Rheinbach von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und nur dann darauf verzichten, wenn sich der Käufer in einer Abwendungsvereinbarung verpflichtet, das Grundstück in den nächsten Jahren selbst zu bebauen.
Jüngst wurden wieder zwei Baugrundstücke verkauft und es wurde im Haupt – und Finanzausschuss beraten, ob die Stadt Rheinbach von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Die Rheinbacher SPD schlug erneut vor, die Ausübung des Vorkaufsrechts in Erwägung zu ziehen, wenn sich der Verkäufer nicht verpflichtet, das Grundstück in den nächsten Jahren selbst zu bebauen. Dem schlossen sich die anderen Fraktionen nicht an, sondern es wurde wie üblich auf das Vorkaufsrecht verzichtet. Dadurch wird der Spekulation mit Baugrundstücken Tür und Tor geöffnet.
Das Baulückenkataster, das 2010 für Rheinbach aus der Taufe gehoben wurde, ist ebenfalls wirkungslos. Bauwillige finden hier schon lange keine Grundstücke mehr, die sie einfach und problemlos kaufen und bebauen können.
Die Rheinbacher SPD bedauert, dass sich zwar alle im Rat vertretenen Fraktionen dafür aussprechen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, die vorhandenen Möglichkeiten aber nicht nutzen wollen, dies auch tatsächlich zu erreichen.
Weder wird vom Vorkaufsrecht bei Baugrundstücken Gebrauch gemacht, noch kommt ein Konsens zu Stande, wie neue Baugebiete ausgewiesen werden. Diesbezüglich hatten SPD, UWG und FDP vorgeschlagen, ein neues Baugebiet nur dort zu planen, wo sich die Eigentümer der Grundstücke in Optionsverträgen verpflichtet hatten, der Stadt einen gewissen Anteil der Flächen, z.B. 40%, zu verkaufen. Damit dort z. B. Pflegeeinrichtungen, preiswerter Wohnraum und Raum für spezielle Wohnbedarfe geschaffen werden können.
CDU und Grüne diskutierten darüber nicht, sondern drückten im Stadtrat einen Beschluss durch, dass die Stadt 100% der Flächen kaufen soll, bevor dort Bauland entsteht.
„Da können wir vermutlich lange warten, bevor Grundstückseigentümer bereit sind, größere Flächen vollständig an die Stadt zu verkaufen“ befürchtet der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen, Dr. Georg Wilmers. „Außerdem muss die Stadt für den Ankauf einzelner Grundstücke viel Geld in die Hand nehmen, ohne zu wissen, ob am Ende genug zusammenhängende Flächen gekauft werden können, um auf ihnen sinnvoll ein Baugebiet zu planen.
Eine Quote für öffentlich geförderten Wohnraum wie in Bonn oder Bornheim bei jedem größeren Bauvorhaben, das eine Planungsentscheidung des Stadtrats voraussetzt, lehnt die Ratsmehrheit von grün-schwarz in Rheinbach ebenfalls ab.
Was die SPD nicht daran hindern wird, dies bei jedem neuen größeren Bauvorhaben zu verlangen. Und auch die Erwägung der Nutzung von Vorkaufsrechten wird die SPD immer wieder vorschlagen, statt von vorneherein auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts zu verzichten.
Um zu gewährleisten, dass die Grundstücke in den nächsten Jahren tatsächlich bebaut werden, könnte die Stadt Rheinbach von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und nur dann darauf verzichten, wenn sich der Käufer in einer Abwendungsvereinbarung verpflichtet, das Grundstück in den nächsten Jahren selbst zu bebauen.
Jüngst wurden wieder zwei Baugrundstücke verkauft und es wurde im Haupt – und Finanzausschuss beraten, ob die Stadt Rheinbach von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Die Rheinbacher SPD schlug erneut vor, die Ausübung des Vorkaufsrechts in Erwägung zu ziehen, wenn sich der Verkäufer nicht verpflichtet, das Grundstück in den nächsten Jahren selbst zu bebauen. Dem schlossen sich die anderen Fraktionen nicht an, sondern es wurde wie üblich auf das Vorkaufsrecht verzichtet. Dadurch wird der Spekulation mit Baugrundstücken Tür und Tor geöffnet.
Das Baulückenkataster, das 2010 für Rheinbach aus der Taufe gehoben wurde, ist ebenfalls wirkungslos. Bauwillige finden hier schon lange keine Grundstücke mehr, die sie einfach und problemlos kaufen und bebauen können.
Die Rheinbacher SPD bedauert, dass sich zwar alle im Rat vertretenen Fraktionen dafür aussprechen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, die vorhandenen Möglichkeiten aber nicht nutzen wollen, dies auch tatsächlich zu erreichen.
Weder wird vom Vorkaufsrecht bei Baugrundstücken Gebrauch gemacht, noch kommt ein Konsens zu Stande, wie neue Baugebiete ausgewiesen werden. Diesbezüglich hatten SPD, UWG und FDP vorgeschlagen, ein neues Baugebiet nur dort zu planen, wo sich die Eigentümer der Grundstücke in Optionsverträgen verpflichtet hatten, der Stadt einen gewissen Anteil der Flächen, z.B. 40%, zu verkaufen. Damit dort z. B. Pflegeeinrichtungen, preiswerter Wohnraum und Raum für spezielle Wohnbedarfe geschaffen werden können.
CDU und Grüne diskutierten darüber nicht, sondern drückten im Stadtrat einen Beschluss durch, dass die Stadt 100% der Flächen kaufen soll, bevor dort Bauland entsteht.
„Da können wir vermutlich lange warten, bevor Grundstückseigentümer bereit sind, größere Flächen vollständig an die Stadt zu verkaufen“ befürchtet der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen, Dr. Georg Wilmers. „Außerdem muss die Stadt für den Ankauf einzelner Grundstücke viel Geld in die Hand nehmen, ohne zu wissen, ob am Ende genug zusammenhängende Flächen gekauft werden können, um auf ihnen sinnvoll ein Baugebiet zu planen.
Eine Quote für öffentlich geförderten Wohnraum wie in Bonn oder Bornheim bei jedem größeren Bauvorhaben, das eine Planungsentscheidung des Stadtrats voraussetzt, lehnt die Ratsmehrheit von grün-schwarz in Rheinbach ebenfalls ab.
Was die SPD nicht daran hindern wird, dies bei jedem neuen größeren Bauvorhaben zu verlangen. Und auch die Erwägung der Nutzung von Vorkaufsrechten wird die SPD immer wieder vorschlagen, statt von vorneherein auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts zu verzichten.