Donnerstag, 25. August 2022

Grundsteuerberechnung: FDP bedauert verpasste Chance zur Entbürokratisierung und faireren Verteilung der Steuerlast

Grundsteuerberechnung: FDP bedauert verpasste Chance zur Entbürokratisierung und faireren Verteilung der Steuerlast.


Die FDP Rheinbach hatte im Rheinbacher Rat einen Antrag gestellt, der den Bürgermeister der Stadt Rheinbach auffordern sollte, sich beim Land NRW für die Nutzung der Länderöffnungsklausel einzusetzen, um auch in NRW ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell umzusetzen.

Aus unserer Sicht lassen sich die Anforderungen am besten in einem flächenbasierten Grundsteuermodell mit Lagefaktoren verwirklichen, wie es viele andere Bundesländer in unterschiedlichsten Regierungskonstellationen (u. a. Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bayern) einführen werden.

Nachdem sich im Rheinbacher Rat leider, ebenso wie im Landtag, keine politische Mehrheit für diese fairere, unbürokratischere und gerechtere Berechnungsgrundlage gefunden hat, wir ab 2025 auch in NRW das sog. „Scholz-Modell“ greifen.

Im Rahmen dieses Modells sollen die Verkehrswerte von Immobilen als Bemessungsgrundlage in einer bürokratischen Hauptfeststellung alle sieben Jahre neu bewertet werden.

Bei absehbar weiter steigenden Immobilienpreisen wird das Bundesmodell ohne turnusmäßige aktive Hebesatzsenkungen durch die Kommunen aufgrund dieser inneren Wertdynamik zu fortlaufenden, automatischen Steuererhöhungen führen.

Einen dauerhaften Ausweg aus dieser Steuerspirale bietet nur ein eigenes flächenbasiertes Grundsteuermodell, bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich über konstante Grund- und Gebäudeflächen und nicht über fortlaufend steigende Bodenwerte und Mietpreisniveaus bestimmt. Durch die Notwendigkeit für die Bewertung von Millionen von Grundstücken differenzierte Daten zu Mieten, Bodenrichtwerten, Gebäudealter, Wohnfläche, Nutzungsart etc. regelmäßig zu erheben, entsteht ein hoher administrativer Aufwand der das Bundes-Modell zudem streitanfällig macht.

Denn es sieht zudem klageanfällige, politisch motivierte Steuerrabatte vor. Das gefährdet die rechtssichere Erhebung dieser wichtigen kommunalen Steuer. Beispielsweise würde der geplante Steuerrabatt für Genossenschaftswohnungen dazu führen, dass bei einem Wohnblock mit teilweise genossenschaftlichen und teilweise privat vermieteten Wohnungen die Bewohnerinnen und Bewohner in identischer Wohnlage in identisch großen Wohnungen eine unterschiedlich hohe Grundsteuerlast tragen müssten.

Die Grundsteuer dient im Kern jedoch der Bereitstellung der öffentlichen kommunalen Infrastruktur. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum die Menschen diese Infrastruktur in identischer Wohnlage nur in Abhängigkeit der Besitzstruktur ihrer bewohnten Immobilie in unterschiedlichem Umfang nutzen - und bezahlen - sollten.

Die Rheinbacher Liberalen bedauern sehr, dass es hier politisch motivierte Entscheidungen, statt einer vernünftigen Betrachtung gegeben hat.