SPD Rhein-Sieg fordert besseres Wolfsmanagement in NRW
Antrag für eine Entschließung des Kreistages
„Das Wolfsmanagement in Nordrhein-Westfalen muss unverzüglich verbessert werden, um weiteren Schaden für die Nutztierhalter insbesondere in den östlichen Kommunen Hennef, Eitorf und Windeck abzuwenden,“ so Denis Waldästl, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Deshalb hat die SPD-Kreistagsfraktion für die kommende Sitzung des Kreistages einen Resolution eingebracht, der die Umweltministerin NRW auffordert, hier tätig zu werden. Die Vorträge und Beratungen in der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses haben nach Einschätzung der Eitorfer sachkundigen Bürgerin Sara Zorlu gezeigt, dass NRW im Vergleich zum benachbarten Land Rheinland-Pfalz oder auch zu den Ländern Brandenburg und Sachsen beim Wolfsmanagement deutlich schlechter aufgestellt ist und hier dringender Handlungsbedarf besteht. Sara Zorlu, die an der Sitzung des Umweltausschusses teilgenommen hatte und sich seit langem für einen besseren Herdenschutz der Nutztiere vor dem Wolfsrudel Leuscheid engagiert, nennt beispielhaft weitere Verbesserungen. Dazu zählen eine schnellere Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen für Schutzmaßnahmen wie Elektroschutzzäune, die Förderung nicht nur der Anschaffung der Herdenschutzhunde, sondern auch für die Ausbildung (Schulung) dieser Hunde und anteilig der Futterkosten sowie die Kosten für medizinische Behandlungen. Wie Denis Waldästl ergänzt, ist es dringend nötig, auch Elektroschutzzäune für Halter von Alpakas, Ponys, Pferden und Rindern zu fördern. Abschließend betonen Zorlu und Waldästl: „Das Thema Wolf ist ein emotionales Thema. Er ist europa- und naturschutzrechtlich streng geschützt. Gleichwohl muss ein fairer Interessensausgleich mit den Nutztierhaltern, insbesondere der Halter von Schafen und Ziegen gefunden werden. Denn Schaf- und Ziegenhalter tragen zur Pflege und zum Bestand einer offenen Kulturlandschaft wie etwa der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei. Und die einschlägigen Rechtsvorschriften sehen auch im Einzelfall die Entnahme eines auffälligen und problematischen Wolfes vor. Und hier muss die zuständige Umweltministerin dringend den unteren Naturschutzbehörden Leitlinien an die Hand geben, wann auch ein Wolf im Einzelfall abgeschossen werden kann.“