Ungestörtes Herumtollen mit Artgenossen ermöglicht u.a. ein Hundefreilaufplatz. |
Hundefreilaufplatz für Rheinbach
UWG beantragt Prüfung für Fläche im Stadtpark
Im Stadtbereich besteht Leinenpflicht für Hunde. Auch im angrenzenden Stadtwald sind Hunde anzuleinen, da dieser als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Mit einem eingezäunten Hundefreilaufplatz würde die Möglichkeit eröffnet, den Hunden Bewegung und freie Begegnungen mit ihren Artgenossen zu verschaffen. Dies ist eine für die Sozialisierung der Hunde wichtige Funktion. Gleichermaßen können Hundebesitzer sich ungestört austauschen und Kontakte schließen. Darüber hinaus sorgt ein abgezäunter Platz für mehr Sicherheit und Wohlbefinden der erholungssuchenden Mitbürger, die sich von freilaufenden Hunden belästigt fühlen.
Hundefreilaufflächen haben sich in anderen Städten bereits bewährt. So verfügt z. B. Düsseldorf über 29 derartige Anlagen. Die UWG hofft, dass der zuständige Ausschuss für Umwelt und Mobilität dem Antrag mehrheitlich folgen wird.
Pressemitteilung der UWG Rheinbach