Erste gefälschte Genesenennachweise im Jugendwohnheim Haus Rheinbach
Vorgestern wurde der erste Betrug mit gefälschten Genesenennachweisen aufgedeckt
Die Polizei Rheinbach wollte beide Schüler aus der Schule zu holen, jedoch waren sie nicht vorort. Die Polizei nahm eine Strafanzeige auf ermittelt nun.
Sachverhalt zur Strafanzeige
"Als Jugendhilfeeinrichtung haben wir seit Beginn der Pandemie ein sehr strenges Corona-Schutzkonzept.
Wir führen zum Schutz unserer jugendlichen und jungen Gäste und unserer Mitarbeitenden und der Flutopfer die wir immer noch im Jugendwohnheim beherbergen, bei allen Schüler*innen bei Anreise einen Schnelltest auf SarsCov2 durch. Außerdem fragen wir bei allen Schüler*innen den Impf- oder Genesenenstatus ab. Im Rahmen einer 3G-Regelung testen wir seit den Sommerferien alle Schüler*innen bei der Anreise am Sonntag Abend kostenlos.
Am 05.12.2021 legte ein Gast, Schüler im dritten Lehrjahr, unserem Mitarbeiter, einen Genesenennachweis des Landkreises Holzminden vor, den dieser kopierte und zur Schülerakte nahm. Da ihm dieser Nachweis merkwürdig vorkam, bat er um Klärung der Echtheit des Dokuments.
Bereits eine Woche zuvor hatte der Bruder des Gastes einen ähnlichen Genesenennachweis unserer Mitarbeiterin, vorgelegt. Auch sie hatte eine Kopie gefertigt und diese in der Schülerakte abgeheftet.
Unsere kaufm. Leiterin hat beide Kopien per Scan an den Landkreis Holzminden gesandt, verbunden mit der Bitte, die Echtheit zu prüfen.
Telefonisch und per Mail teilte der Kreis Holzminden mit, dass die beiden Genesenennachweise nicht den Vordrucken des Landkreises Holzminden, entsprechen und somit gefälscht sind.
Durch die Vorlage des Gesenenennachweises wollten die beiden volljährigen Schüler sich der regelmäßigen Kontrolle einer Testung durch uns entziehen. Die Zeit der Testung jeden Sonntag Abend nach einer dreistündigen Fahrt, war ihnen zu lang und diese Zeit wollten sie sich durch Vorlage von selbst gefälschen Dokumenten ersparen.
Außerdem hatten sie die Nachweise gefälscht, um Veranstaltungen im Bereich Rhein Sieg Bonn besuchen zu können, in denen 2 G Eintrittsbedingung ist.
Als Reaktion kündigten wir die zwei Beherbergungsverträge außerordentlich fristlos und sprachen gleichzeitig ein Hausverbot aus. Beide Schüler hatten recht unbefangen die Tat sofort zugegeben, nachdem wir sie gefragt hatten, woher die Ausweise stammen. Es bestand bei Beiden eigentlich kein (wahrnehmbares) Unrechtsbewusstsein. Ungetestete nicht genesene bzw. nicht geimpfte Personen stellen nach jetzigem Stand der Wissenschaft eine Gefahr für die anderen Gäste und Mitarbeitenden dar, was unseren Schülern zum Teil nicht vermittelbar ist. Auch der andere Grund der Kündigung, nämlich dass die Vorlage der gefälschten Genesenennachweise einen enormen Vertrauensbruch darstellt, und das Menschen, die die Gesellschaft in diesem Maße belügen und hintergehen, wie Sie es getan haben, wir in unserem Haus nicht beherbergen und können dies – zum Schutz der anderen Gäste – auch nicht weiterhin tun können, war für die beiden Fälscher sowie für viele Mitschüler nicht wirklich zu verstehen.
Unser Eindruck: In der Altersklasse der 16 bis 26 Jährigen besteht kein oder nur ein geringes Unrechtsbewusstsein für das Fälschen und Vorlegen eines gefälschten Nachweises für die 2 G Regelung.
Unsere weitere Befürchtung, aus den Reaktionen der Mitschüler*innen ist, dass wesentlich mehr gefälschte Nachweise für 2 G im Umlauf sind, und dass die meisten davon nicht so leicht zu erkennen sind wie die dieser beiden Brüder.
Unser Wohnheim hat 100 Betten, und unsere Gäste aus ganz Deutschland bleiben normalerweise immer 3-5 Wochen in Rheinbach, wo sie die Glasfachschule besuchen. Ca. 20 % unserer Gäste lassen sich bisher nicht impfen bzw. sind noch unentschlossen. Wir haben in der letzten Zeit hin und wieder gesagt, dass es möglich ist, dass irgendwann nur noch geimpfte und genesene Gäste ins Jugendwohnheim dürfen. Das würde für einige Schüler einer Impfpflicht gleichkommen, denn ohne den Besuch der Glasfachschule müssten Sie ihre Ausbildung beenden.
Für die beiden Fälscher ist diese Tat ein deutlicher Einbruch im Lebenslauf. Beide stehen ein halbes Jahr vor dem Abschluss der dreijährigen Ausbildung."