Donnerstag, 2. Dezember 2021

Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Rheinbach

Bürgermeister Ludger Banken bei der Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem Land NRW,  
Foto Stadt Rheinbach

Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Rheinbach

Nach dem einstimmigen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Oktober 2021,  gibt die Stadt Rheinbach zum 1. Januar 2022 die Ehrenamtskarte an Engagierte aus, die sich in  überdurchschnittlichem Rahmen für das Gemeinwohl einsetzen.

„Die Ehrenamtskarte  ist  ein  Zeichen  des  Dankes  und  der  Anerkennung  für  außergewöhnlich   großes, bürgerschaftliches Engagement. Ich freue mich sehr, dass das Ehrenamt in Rheinbach  pünktlich  zum  Tag  des  Ehrenamts  am  5.  Dezember  mit  dieser  Auszeichnung  öffentliche  Wertschätzung erfährt und wir all denen, die der Gesellschaft in besonderem Umfang ihre Zeit  schenken, auch etwas zurückgeben können“, erklärt Bürgermeister Ludger Banken. 

Unabhängig von ihrem Wohnort erfahren Inhabende der Ehrenamtskarte NRW landesweit in  fast 300 Kommunen beim Vorzeigen der Karte rund 4.500 Vergünstigungen in privaten, öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen. Zusammen mit der Landesregierung würdigt  die Stadt Rheinbach das bürgerschaftliche Engagement und komplettiert den Rhein-Sieg-Kreis mit der Ausgabe der Ehrenamtskarte in der Glasstadt.

Mit Unterstützung des Gewerbevereins räumen zum Start bereits 21 Rheinbacher Unternehmen  Vergünstigungen ein. Auch die Stadt Rheinbach beteiligt sich und bietet kostenlosen Eintritt im  Glasmuseum und exklusive Führungen im Römerkanalinfozentrum und Stadtführungen an.  Die Ehrenamtskarte NRW kann ab sofort über die städtische Internetseite oder über ein

Formular beantragt werden, das an der Infothek im Rathaus ausgegeben wird. Weitere Informationen sind unter https://www.rheinbach.de/cms121a/rheinbach_engagiert/ehrenamt/ auf  der städtischen Internetseite abrufbar oder gerne auch telefonisch unter der Rufnummer 02226-917 114 im Rathaus zu erfragen.  

Aktuelle Liste der Kooperationspartner*innen und die eingeräumten Vergünstigungen.