Freitag, 8. Oktober 2021

SPD: Bund finanziert Urlaube für Familien

SPD: Bund finanziert Urlaube für Familien

Die Bundesregierung fördert unter bestimmten Voraussetzungen Familien je eine Woche Urlaub in 2021 und 2022. Die SPD-Vorsitzenden von Bornheim und Swisttal, Anna Peters und Tobias Leuning, rufen Familien im Vorgebirge und der Voreifel auf, die Förderkriterien für sich zu prüfen. „Neben Familien mit kleinen und mittleren Einkommen können auch Sozialhilfeempfänger von der Corona-Auszeit profitieren, ebenso wie Familien wenn ein Angehöriger einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent hat“, skizziert Tobias Leuning die Voraussetzungen für die 90%-Förderung. „Erst Corona, dann die Flutkatastrophe in unserer Region. Für Familien waren die letzten eineinhalb Jahre sehr entbehrungsreich. Aber nicht jeder kann sich Urlaub einfach so leisten. Hier kann die Corona-Auszeit helfen“, kommentiert Anna Peters. Peters und Leuning engagieren sich für die SPD stark im Bereich Kinder- und Jugendpolitik. Peters ist jugendpolitische Sprecherin der SPD in Bornheim, Leuning jugendpolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion.

 „Ob sich Kinder und ihre Eltern nun erholen können oder nicht, darf keine Frage des Einkommens sein. Deswegen soll die Corona-Auszeit besonders Familien helfen, die sich gerade nicht einfach einen Urlaub leisten können“, erklärt Leuning.

 Familien eine sogenannte „Corona-Auszeit“ zu finanzieren, war eine Idee der SPD. Im Rahmen des Corona-Aufholpakets der Bundesregierung wurden dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wie der Bornheimer Bundestagsabgeordnete Sebastian Hartmann bekannt gab. Gefördert werden in 2021 und 2022 Urlaube bis zu einer Woche in teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen. Voraussetzung für eine 90-prozentige Förderung ist, dass das Familieneinkommen unter eine bestimmte Grenze fällt. Bei einem Paar mit zwei Kindern liegt die Grenze zum Beispiel bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5576 Euro, bei einem Paar mit einem Kind bei 4340 Euro. Anspruch haben auch Familien, die Sozialleistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beziehen. Mindestens ein mitreisendes Kind muss minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle, wenn ein Kind oder Elternteil einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent hat. Alle Infos, die genauen Fördervoraussetzungen und entsprechende Reiseziele gibt es auf der Seite des Bundesfamilienministeriums unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien