Montag, 25. Oktober 2021

Rheinbach die Fahrradrückständige

Rheinbach die Fahrradrückständige

-Versuche etwas zu ändern-

Peter Schürkes                                                                    Rheinbach, 1.10.21
Weiherstr. 41
53359 Rheinbach

Sehr geehrte Herr Bürgermeister,

im Juni habe ich Ihnen eine Mail geschrieben (s.u.) mit der Bitte für die Hauptstraße das Verkehrszeichen „Überholverbot von Radfahrenden“ aufstellen zu lassen. Herr Strang hat mir in Ihrem Auftrag geantwortet (s.u.).

Bislang habe ich keine weitere Information erhalten. Ich kann verstehen, dass durch die Flutkatastrophe einiges hinten angestellt werden musste. Dennoch muss endlich in der Hauptstraße etwas zum Schutz der Radfahrer vor überholwütigen Autofahrern geschehen.

Ich habe die Breite der Hauptstraße am Übergang zur Weiherstraße mit 3,80m gemessen. Wenn richterlich bestätigt Radfahrer 1m Abstand vom Straßenrand halten sollen und ein Rad mindestens 80cm breit ist, von dem der Autofahrer beim Überholen 1,5m Abstand halten soll macht das in der Summe einen Platzbedarf von 3,30m für das Rad.
Dem Auto blieben danach 50cm oder deutlich weniger, wenn auch dieses einen Abstand vom Straßenrand einhalten soll. Einen Autotyp dieser Breite kenne ich nicht.

Warum ich heute schreibe hat seinen Grund in der morgendlichen Beobachtung auf der Hauptstraße. Ich fahre in der Mitte der Straße, damit mich nachfolgende Autofahrer nicht überholen können, denn die meisten kennen die 1,5m Regel nicht.
Vor mir fährt ein SUV und davor eine Frau auf dem Rad, die sich von dem fast auf Tuchfühlung gehenden SUV immer weiter an den Rand drängen lässt letztlich auf den Bürgersteig flieht und von einem Fußgänger beschimpft wird – nicht etwa der Autofahrer.

Das erlebt natürlich nicht nur diese Frau, sondern alle, die nicht den Mut haben dem Autofahrer die Stirn zu bieten. Die fahren dann nicht mehr nicht nur in der Hauptstraße nicht sondern in der ganzen Stadt nicht. Das bringt Rheinbach – unter ein Paar anderen – zu recht den Ruf einer besonders fahrradunfreundlichen Stadt ein.

Sie sollten es besser machen als der Vorgänger, der für so was nur Sprüche hatte.
Als erstes also die billige Maßnahme ein Schild aufzustellen und das in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, denn Autofahrer sind für blind wenn sie sich „beschränkt“ fühlen in ihrer Vorbeikommwut.

Besser wäre natürlich die Hauptstraße ohne Auto, was zwar seit mindesten 30 Jahre gefordert wird, aber an der unseligen Verbindung von uninformierten Handeltreibenden mit der nicht sonderlich fortschrittlichen CDU scheitert.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Schürkes

Reaktion bislang

Meine Antwort an die Verwaltung:

"Wie will den Stadt, Polizei, Landesbetrieb Situationen wie die beschriebene verhindern. Wie das "gesetzliche Überholverbotes" erzwingen? Darauf gibt es mit wohl von allen dreien keine Antwort. Also muss sich der Bürgermeister mal auf die Socken und die Hauptstraße autofrei machen."

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Sehr geehrter Herr Schürkes,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die ergänzenden Daten.

Leider kann Ihr Anliegen nicht schneller geprüft werden, da dafür einen Verkehrstermin mit der Polizeidirektion Bonn und dem Eigentümer der Straße (Landesbetrieb Straßen NRW) anberaumt werden muss. Die Stadt Rheinbach darf dort selber gar kein Schild aufstellen. Das ist auch keine Frage des Geldes sondern der grundsätzlichen Frage, ob dieses neue Schild bei dieser Straßenbreite dort aufgestellt werden darf oder nicht, weil dort schon – wie Sie selber schon richtig festgestellt haben -ein gesetzliches Überholverbot gilt.

Von hier aus wird die Aufstellung des Schildes auf jeden Fall zur Verdeutlichung dieses gesetzlichen Überholverbotes befürwortet !

Der Termin wird sicher nicht vor Ende November stattfinden können. Insofern bitte ich Sie um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Sehr geehrter Herr Schürkes,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Bürgermeister Ludger Banken.

Ich habe Ihr Anliegen an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Dies wird den Sachverhalt prüfen und Ihnen antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

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Der alte Anlauf im Sommer 2021 und die Antwort

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Das neue Verkehrszeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ würde den Radfahrenden in der Hauptstraße mehr Sicherheit schaffen.
Ich bitte darum diese Zeichen installieren zu lassen versehen mit einem Hinweis auf die Änderung.

Mit freundlichen Grüßen, Peter Schürkes

P.S. Sie finden das Zeichen z.B. auf der Seite:
https://www.angurten.de/news/3537-neues-verkehrszeichen-ueberholverbot-von-einspurigen-fahrzeugen.html


Sehr geehrter Herr Schürkes,

Herr Bürgermeister Banken hat mir Ihre email mit der Bitte um   Beantwortung  weitergeleitet.
Wir werden Ihr Anliegen im nächsten Ortstermin in Verkehrsangelegenheiten, der voraussichtlich im Juli stattfinden wird, zusammen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger ( Landesbetrieb Straßen NRW) prüfen und Sie anschließend über das Ergebnis unterrichten.
Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag,


Das ganze hat Geschichte

Peter Schürkes                                                    Rheinbach, 28.5.18
Weiherstr. 41
53359 Rheinbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Wie will die Stadverwaltung gewährleisten, dass die Forderung der Straßenverkehrsordnung, wie im Bild unten, in der Hauptstraße eingehalten wird?

Der im Bild dargestellte Abstand der Radfahrer vom Bürgersteig reicht jedoch in der Hauptstraße nicht aus. Das wird durch die Poller verhindert, insbesondere aber durch die abgestellten Autos, bei denen die Radfahrer immer damit rechnen müssen, von einer sich öffnenden Tür vom Rad geholt zu werden – ich zweimal.

Rechne ich einen Abstand von 1m vom Bürgersteig und 0,8m Lenkerbreite komme ich auf 3,3m für die Breite, die für die Radfahrer reserviert sein muss, damit sie sicher die Hauptstraße benutzen können.
Will der Radfahrer sich sicher durch die Hauptstraße bewegen, muss soweit er nach links ausweichen, dass kein Auto gleichzeitig an ihm vorbeifahren kann. Die Reaktion auf eine solche Fahrweise des Radfahrers – übrigens von Ihnen empfohlen - ist ein Hupkonzert, Vogelzeigen, Wutgeschrei oder halsbrecherische Überholmanöver mit Benutzung des linken Bürgersteiges (Meine Frau wurde schon von einem riskant überholenden Auto so gestreift, dass sie absteigen musste.)

Die Reaktion der Radfahrer auf den Zustand: Sie meiden die Hauptstraße oder weichen auf den Bürgersteig aus und behindern oder gefährden damit die Fußgänger.

Ich bitte um eine baldige Antwort.
Zudem bitte ich mich darüber zu informieren, was aus meinem vor mehr als zwei Jahren gestellten Antrag geworden ist, in dem ich u.a. einen Schutzstreifen für Radfahrer in der Hauptstraße und die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr angeregt hatte.

Der Antrag wurde an einen Arbeitskreis verwiesen, ohne dass ich über den Fortgang / Ergebnis der Diskussion informiert worden wäre.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Schürkes