Verhalten des Oberdreeser Ortsvorstehers nicht akzeptabel
Aufgrund mehrfacher, irreführender Veröffentlichungen der Rheinbacher CDU sehen sich SPD und UWG veranlasst zu folgender Information:
In der Ratssitzung am Montag wurde klargestellt, dass die Anordnung zur Evakuierung von Oberdrees und Niederdrees am Mittwoch 14. Juli spätabends erfolgte und nicht, wie von der Rheinbacher CDU öffentlich behauptet, erst am Sonntag 18. Juli.
Damit steht fest, dass der Ortsvorsteher von Oberdrees durch seinen Aufenthalt in Oberdrees während der Zeit der Evakuierungsanordnung sich mindestens als schlechtes Vorbild gezeigt hat. Nach den Informationen, die UWG und SPD vorliegen und der CDU-Fraktionsführung seit dem 21. Juli bekannt sind, hat er sogar die Evakuierungsanordnung in Anwesenheit von Verwaltungsmitarbeitern offen in Frage gestellt und diese Maßnahme als unsinnig bezeichnet. Dies hat er später öffentlich bestätigt durch Aussagen in der Presse, mit folgendem Wortlaut: „In der Tat habe er die Evakuierung für „inhaltlich daneben“ gehalten, da Oberdrees von einem eventuellen Dammbruch der Steinbachtalsperre nicht betroffen gewesen wäre. „Es hätte also keine Gefahr für Oberdrees bestanden“, sagt Brozio. Die Anordnung sei von Leuten erlassen worden, die die Lage in Oberdrees nicht kannten,“ Zitat Ende.
Der Bürgermeister muss sich gerade in Krisensituationen auf die Unterstützung eines Ortsvorstehers uneingeschränkt verlassen können. Das war bei der Flutkatastrophe beim Ortsvorsteher von Oberdrees leider nicht der Fall.
Die Frage des stv. SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Wilmers in der Ratssitzung am Montag, wie der Bürgermeister den Sachverhalt sieht, beantwortete dieser nicht, weil dies eine Personalangelegenheit sei. Da der Ortsvorsteher als Ehrenbeamter dem Disziplinarrecht unterliegt, steht jetzt die Frage im Raum, ob ein Disziplinarverfahren gegen den Ortsvorsteher von Oberdrees durchgeführt wird, weil er seine Loyalitätspflichten gegenüber dem Bürgermeister und seiner Verwaltung verletzt hat.
SPD und UWG bekräftigen ihre berechtigte Forderung aus dem offenen Brief vom August, um zu erreichen, dass sich zum Wohle der Rheinbacher Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Oberdreeser, der Bürgermeister zukünftig auf den Ortsvorsteher auch in Oberdrees verlassen kann.