Donnerstag, 16. September 2021

SPD beantragt „Vor-Ort Beratung für Wiederaufbauhilfen“ in allen betroffenen Kommunen des Kreises

SPD beantragt „Vor-Ort Beratung für Wiederaufbauhilfen“ in allen betroffenen Kommunen des Kreises

Die Beantragung der Wiederaufbauhilfen wird ausschließlich über ein Onlineportal möglich sein, so hat es die Landesregierung angekündigt. Für die Beratung Betroffener vor Ort verweist das Land auf die Kreise. Dies in den betroffenen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sicherzustellen, beantragt nun die SPD-Kreistagsfraktion. „Der Kreis muss kurzfristig eine Vor-Ort-Beratung für Privatpersonen zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe in Rheinbach und Swisttal, in Alfter, Bornheim, Lohmar und Meckenheim durch fachkundiges Personal sicherstellen. Bedarfsgerecht werden etliche Vor-Ort-Termine pro Kommune oder dauerhafte Anlaufstellen erforderlich sein“, fordern Ute Krupp und Tobias Leuning, SPD-Kreistagsabgeordnete aus den besonders stark betroffenen linksrheinischen Kreis-Kommunen Rheinbach und Swisttal.

Bundesregierung und Länder haben sich solidarisch gezeigt und zügig einen 30 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds beschlossen. Am 13.09.21 hat die Landesregierung die 33 Seiten starke Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht und das Antragsverfahren vorgestellt. Anträge können vom 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages gestellt werden. Die Zuordnung zu der für den Antragsteller zuständigen Bewilligungsbehörde erfolgt automatisch über das Online-Antragsportal. Ein für die Behörden des Landes personalsparendes Antragsverfahren, das viele Betroffene ohne Beratung und Unterstützung nur schwerlich werden nutzen können.

Tobias Leuning aus Swisttal erklärt: „Dringend warten die Betroffenen auf die Wiederaufbauhilfe, um hohe anstehende Kosten für Wiederaufbau und Ersatz von Hab und Gut finanzieren zu können. Leider versäumt die Laschet-Regierung, entsprechendes Personal zur Beratung zur Verfügung zu stellen und verweist für die Beratung der Betroffenen vor Ort auf die Kreise und kreisfreien Städte. Wie in anderen Kreisen bereits in Planung, muss auch der Rhein-Sieg-Kreis sicherstellen, dass seine betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bekommen.“

Ute Krupp, Rheinbach sagt: „Die Beratung der Betroffenen können nicht unsere betroffenen, personell stark beanspruchten Kommunalverwaltungen leisten, eine Zusammenarbeit mit diesen ist aber selbstverständlich.“

Fraktionsvorsitzender Denis Waldästl stellt abschließend fest: „Wir müssen als Kreis Sorge tragen, dass alle Menschen, die Unterstützungsbedarf haben, um Anträge zu stellen und erforderliche Unterlagen beizubringen, jede Unterstützung bekommen, die sie dafür benötigen, sie verdienen uneingeschränkt unsere Solidarität.“