Freitag, 3. September 2021

SPD beantragt Hochwasserschutzkommission für den Rhein-Sieg-Kreis

SPD beantragt Hochwasserschutzkommission für den Rhein-Sieg-Kreis

Als unmittelbare Reaktion auf die Starkregenereignisse und Überflutungen, die am 14./15. Juli 2021 Teile des Rhein-Sieg-Kreises getroffen haben, fordert die SPD-Kreistagsfraktion die Einrichtung einer kreiseigenen Hochwasserschutzkommission. Bereits in der Wahlperiode 2009 bis 2014 hatte eine „Arbeitsgruppe Hochwasserschutz“ unter Federführung des Umweltdezernenten getagt, ihre Arbeit dann aber ohne Bericht eingestellt. „Die Arbeit der Arbeitsgruppe Hochwasserschutz einzustellen war ein Fehler, nicht nur vor dem Hintergrund der katastrophalen Überflutungen im Juli, sondern auch mit Blick auf andere Extremwetterereignisse wie im Juni in Hennef oder bereits 2016 in Wachtberg“, kommentiert Werner Albrecht, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion.

Mitglieder der Hochwasserschutzkommission sollten Kreistagsmitglieder, Expert:innen der Kreisverwaltung sowie der 19 kreisangehörigen Kommunen sein. Die Federführung der Hochwasserschutzkommission sollte beim Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft liegen. Es gilt zunächst die Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregierung Köln zu überarbeiten, da das tatsächliche Hochwasser am 14./15. Juli 2021 die errechneten Höchststände von Flüssen und Bächen bei weitem übertroffen haben. Daneben müsse der Rhein-Sieg-Kreis die Kommunen bei der Erstellung von Starkregenkarten unterstützen, sofern diese noch nicht kommunal beauftragt wurden.

„Nach einer ersten Bestandsaufnahme geht es darum, welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen in Angriff genommen werden müssen, um die Bevölkerung künftig besser vor der zerstörerischen Kraft von Hochwasser oder Starkregen zu schützen“, erklärt Denis Waldästl, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Aus Sicht der Kreistagsfraktion müssten beispielsweise die Ausstattung gefährdeter Häuser mit Sandsäcken, die Errichtung von Dränagen um Terrassen, die Beseitigung von Schottergärten sowie eine allgemeine Beratung von Bewohner:innen betroffener Gebiete, in Betracht gezogen werden.