Freitag, 3. September 2021

CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen Aufarbeitung der Flutkatastrophe

CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen Aufarbeitung der Flutkatastrophe

 
In einer Sondersitzung des Rates am 11.08.2021 wurden die Mitglieder des Rates der Stadt Rheinbach von der Verwaltung über die Ereignisse der Flutkatastrophe vom 14.07.2021 und die Handlungsabläufe der Verantwortlichen vor Ort informiert. Der Bürgermeister hat, u.a. in einem Interview, betont, dass eine zeitnahe Aufarbeitung der Bewältigung der Flutkatastrophe wichtig sei. Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilen diese Auffassung und halten es für dringend erforderlich, dass sich die Politik intensiv damit befasst.  
 
Nach Ansicht der beiden Fraktionen ist eine umfassende Aufarbeitung der Abläufe im Katastrophenzeitraum zur Bewertung der Gesamtsituation und für notwendige Verbesserungen beim Hochwasser- und Katastrophenschutz essenziell, um zukünftig bestmöglich auf ähnliche Extremereignisse vorbereitet zu sein. Deshalb haben CDU und Grüne gemeinsam beantragt, für die Sitzung des Rates Anfang November, den Punkt „Aufarbeitung der Ereignisse zur Flutkatastrophe am 14.07.2021 in Rheinbach“ auf die Tagesordnung zu nehmen. Gleichzeitig haben die beiden Fraktionen der Verwaltung den unten stehenden Fragenkatalog zugesandt und um Beantwortung gebeten. Darin haben CDU und Grüne die aus ihrer Sicht wichtigsten Fragen zu den Abläufen gebündelt. Dadurch  bietet sich den interessierten Bürger*innen bei der Ratssitzung im November die Möglichkeit, sich über die Geschehnisse zu informieren.  
 
Zudem haben die beiden Fraktionen in ihrem Schreiben die Verwaltung gebeten, in derselben Ratssitzung oder der nächsten Sitzung eines passenden Ausschusses Vertreter*innen des Erftverbandes und von e-regio (verantwortlich für die Madbachtalsperre) zu deren Erkenntnissen berichten zu lassen.  
 

1. Alarmierungs- und Einsatzphase

1.1  Welche Warnmeldungen erreichten am 14.07.2021 und die Tage zuvor die Verwaltung der Stadt Rheinbach? Was war Inhalt dieser Warnmeldungen? Welche Vorbereitungen bzw. Vorkehrungen sindseitens der Stadt erfolgt, nachdem vor Starkregen und Überflutungen bereits seit dem 12.07. gewarnt wurde?
1.2  Wann, wie und von wem wurde daraufhin die Bevölkerung in Rheinbach gewarnt und was war Inhalt dieser Warnungen?  
1.3  Von wem wurde in welcher Besetzung der Rheinbacher Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einberufen? Wann hat der SAE zum ersten Mal getagt?
1.4  Wie erfolgte die Kommunikation des SAE zu den Einsatzkräften vor Ort?  
1.5  Gibt es Notfallpläne für verschiedene Szenarien und kamen diese in der Lage zur Anwendung? Gab es in der Vergangenheit Übungen des SAE, um sich auf solche Situationen vorzubereiten, fanden diese zusammen mit der Feuerwehr statt?
1.6  Wann wurde die Bundeswehr und auf wessen Veranlassung um Hilfestellung gebeten? Wurde ein offizielles Amtshilfeersuchen an die zuständige Stelle gestellt? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und durch wen?
1.7  Welche Personen dienten als Kontaktpersonen in den Ortschaften? Wie sieht die Vertreterregelung aus? Wann hat der SAE/Verwaltungsvorstand erstmals Kontakt mit den Kontaktpersonen in den Ortschaften aufgenommen.
1.8  Wann wurden die Kernstadt und die Ortschaften erstmals vom Verwaltungsvorstand persönlich besucht, um sich ein Bild von den Ausmaßen der Katastrophe zu machen?
1.9  Welche Maßnahmen wurden unmittelbar nach Bekanntwerden der Katastrophe eingeleitet? Wie wurden die Einsatzmaßnahmen koordiniert? Mit wem wurden die Maßnahmen auf Kreis-/Landesebene koordiniert/abgestimmt?  
1.10  Wann und in welcher Form erfolgte die Abstimmung mit den benachbarten Kommunen/dem benachbarten Kreis Euskirchen?  
1.11  Ist bekannt und dokumentiert welche Ortschaften/Wohngebiete/Straßenzüge mit welchem Ausmaß getroffen wurden?  
1.12  Wie wurden die Schäden und die Hilfsbedürftigkeit der betroffenen Bevölkerung erfasst und wie wurde mit diesen Erkenntnissen umgegangen?
1.13  Wurden in den betroffenen Gebieten Schlamm- und Wasserproben genommen, um die Kontamination festzustellen. Welche Umweltschäden sind entstanden und wie geht die Verwaltung damit um?

2. Evaluationsphase

2.1  Liegen für eine Evaluation Berichte der Einsatzkräfte/der Polizei/der Feuerwehr/der Bundeswehr vor?  
2.2  Welche Lehre zieht die Verwaltung aus der Abfolge der Ereignisse?
2.3  Sind die Lehrgänge an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung bekannt? Haben Vertreter der Verwaltung an solchen Lehrgängen teilgenommen?  
2.4  Wie die Katastrophe gezeigt hat, waren viele Bachläufe, Gräben und Durchlässe zum Zeitpunkt der Katastrophe in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand. In welche Zuständigkeit fällt die Unterhaltung dieser Bachläufe und Gräben?
 

3. Maßnahmen für die Zukunft

3.1  Wie kann konkret bei gleichgelagerten zukünftigen Katastrophen die Kommunikation der Einsatzkräfte untereinander und die Kommunikation der Einsatzkräfte mit den Bürgerinnen und Bürgern durchgehend sichergestellt werden?
3.2  Welche Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen sind bereits eingeleitet worden, welche sollen kurzfristig, mittelfristig und welche längerfristig erfolgen?