Freitag, 27. Februar 2026

Mehr Vorteile, weniger Hürden: Stadt und Land bauen Anerkennung für Ehrenamtliche aus

Foto: Stadt Rheinbach

Mehr Vorteile, weniger Hürden: Stadt und Land bauen Anerkennung für Ehrenamtliche aus

  • Landesregierung senkt Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW
  • Ratsbeschluss in Rheinbach: Kostenloses Parken auf dem Himmeroder Wall
  • Bildungsangebot für Engagierte: Vortrag zum Vereinsrecht am 15.04.2026

Auf Grundlage der Entscheidung des Landtags hat die Landesregierung die Zugangsvoraussetzungen zur Ehrenamtskarte NRW von 250 auf 200 Stunden pro Jahr bzw. von fünf auf vier Wochenstunden ehrenamtlicher Tätigkeit herabgesetzt. Zudem dürfen Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) bzw. der Übungsleiterpauschale (3 300 Euro) nicht übersteigt.

Auch die Stadt Rheinbach setzt ein weiteres Zeichen der Wertschätzung für außerordentlich Engagierte. Ab sofort gilt, dass Inhabende der Ehrenamtskarte NRW und der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW für einen Zeitraum von bis zu drei Stunden kostenlos auf dem Himmeroder bzw. Prümer Wall parken dürfen. Eine eingestellte Parkscheibe und die sichtbar hinterlegte Karte genügen. Alternativ haben diejenigen, die die Karte beim Einkauf einsetzen möchten, die Möglichkeit, sich einen Parkausweis bei der Ehrenamtskoordinatorin in der Pressestelle der Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 21 (altes VHS-Gebäude), abzuholen.

Als Bildungsangebot bietet die Stadt Rheinbach in Kooperation mit der Diakonie Rhein-Sieg einen kostenlosen Fachvortrag für Vereine und Organisationen im Rahmen des Projektjahres „Gemeinsam statt einsam – Ehrenamt wirkt“. Am Donnerstag, 15. April, erläutert der Bonner Rechtsanwalt Michael Röcken um 17.30 Uhr im Ratssaal, Himmeroder Hof, nicht nur neue steuerrechtliche Regeln, die ab diesem Jahr gelten. Auch referiert er zu Veränderungen im Haftungsschutz und gibt Wissenswertes zu der Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale preis. Anmeldungen sind bis 09.04.2026 an ehrenamt@stadt-rheinbach.de erbeten.