Donnerstag, 27. November 2025

Räum- und Streupflicht in der Winterzeit

Räum- und Streupflicht in der Winterzeit


Mit Beginn der winterlichen Witterung erinnert die Stadtverwaltung Rheinbach ihre Bürgerinnen und Bürger bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer an die Räum- und Streupflicht gemäß der Winterdienst- und Straßenreinigungssatzung der Stadt Rheinbach. Diese regelt klar, welche Aufgaben Anwohnende und städtische Dienste im Rahmen des Winterdienstes übernehmen.

Die Stadt Rheinbach bittet darum, Gehwege entlang der eigenen Grundstücke frei von Schnee und Glätte zu halten. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Fahrbahn geschippt werden, da dies die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und den Winterdienst behindert. Außerdem ist darauf zu achten, eingezäunte Bereiche, Hydranten oder Zugänge zu Mülltonnenfreistellflächen ebenfalls nicht zu blockieren.

Um einen reibungslosen Einsatz der Winterdienstfahrzeuge sicherzustellen, ist eine durchgängige Restfahrbahnbreite von mindestens 3 Metern zwingend freizuhalten. Nur so können Räum- und Streufahrzeuge alle Straßen zuverlässig erreichen.

Bei starkem Schneefall oder Eisregen kann die Stadt Rheinbach den Winterdienst nur nach festgelegten Prioritäten durchführen. Dabei werden verkehrswichtige und stark frequentierte Straßen zuerst geräumt und gestreut, um die Sicherheit im Straßenverkehr schnellstmöglich für viele Verkehrsteilnehmende zu gewährleisten.

Die Stadt Rheinbach bittet um Verständnis, dass weniger befahrene Straßen sowie Nebenstraßen erst nachfolgend angefahren werden.

Die Priorisierung stellt sicher, dass zentrale Verkehrswege auch bei extremen Wetterlagen möglichst gut erreichbar bleiben.

Detaillierte Informationen finden sich dazu auf www.rheinbach.de/aktuelles. Fragen rund um den Winterdienst beantwortet das Fachgebiet Ordnungsangelegenheiten (Kontakt: Ordnungsamt@stadt-rheinbach.de oder 02226 917 299).