Rückschnittarbeiten, Mahd & Co.
Informationen des Erftverbandes zur Gewässerunterhaltung
Bergheim, 30. September 2025. Der Erftverband pflegt über 1.400 Kilometer Böschungen entlang der Erft und ihrer Nebenflüsse. Manche Böschungen müssen aus Hochwasserschutz- und Verkehrssicherungsgründen kurzgehalten werden, andere dürfen ökologisch wachsen. In Waldgebieten und an renaturierten Bachläufen wird nicht oder nur sporadisch gemäht, um die natürliche, eigendynamische Entwicklung zu fördern. Ab dem 1. Oktober beginnt für den Erftverband wieder die Hauptsaison für die Pflegearbeiten an Gehölzflächen. Hierzu zählen Schnittarbeiten und Fällungen, die gemäß Bundesnaturschutzgesetz erst ab dem 1. Oktober erlaubt sind. Solche Arbeiten werden durchgeführt, um die Gehölzflächen zu pflegen, die Natur zu verschönern und die Verkehrssicherheit wiederherzustellen
Ist eine Mahd überhaupt notwendig?
Ganz ohne Mahd geht es aber nicht, da ansonsten eine Verbuschung einsetzt, und somit die Artenvielfalt am Gewässer abnimmt. Ist eine Mahd erforderlich, spielt der Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Er ändert sich witterungsbedingt von Jahr zu Jahr und wird bevorzugt im Spätsommer durchgeführt. Ein späterer Mahdzeitpunkt unterstützt das Aussamen und somit den Erhalt der gewünschten Flora. Häufig wird abschnittsweise gemäht, um Rückzugsräume für Insekten und Vögel zu erhalten. Zum Insektenschutz und zur Förderung der Artenvielfalt legt der Erftverband außerdem Blühstreifen und -wiesen an. Weitere Infos gibt es dazu auf https://www.erftverband.de/gewaesserunterhaltungs-beitrag/