Dienstag, 12. November 2024

SPD sorgt sich um Grundsteuer

Fotos: privat


SPD sorgt sich um Grundsteuer

Informationsveranstaltung am 22.11. in Rheinbach


Zu einer Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform lädt die SPD am 22. November um 19 Uhr in den Rheinbacher Ratssaal im Himmeroder Hof ein.

Warum erklärte das Bundesverfassungsgericht die jetzige Grundsteuererhebung für verfassungswidrig? Wie wirkt sich die Grundsteuerreform in Rheinbach aus? Wird in Rheinbach Wohnen teurer? Wie wird ab 2025 die neue Grundsteuer berechnet? Was ist ein Nichtwohngrundstück? Was bedeutet die Reform konkret für den einzelnen Grundstückseigentümer in Rheinbach? Welche Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Rheinbach sind zu erwarten? Diese und andere Fragen werden in der Informationsveranstaltung der Rheinbacher SPD behandelt und beantwortet.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Dr. Georg Wilmers, Jurist, hat sich intensiv mit der Grundsteuerreform beschäftigt und wird in einem Vortrag Ursache und Wirkung der Reform beleuchten und aufkommende Fragen beantworten.

Wer als Grundstückseigentümer seinen alten Einheitswertbescheid, den neuen Grundsteuerwertbescheid und seinen Grundbesitzabgabenbescheid mitbringt, kann in der Veranstaltung selbst ermitteln, ob er – in Abhängigkeit der Hebesätze, die der Stadtrat beschließt - zukünftig in Rheinbach mehr oder weniger Grundsteuer zahlen muss.

Da die Grundsteuer in aller Regel als Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt wird, betrifft die Grundsteuerreform nahezu jeden in Rheinbach. Alle werden im Portemonnaie die Wirkung der Reform spüren.

Die Grundsteuerreform tritt zwingend 2025 in Kraft. Der Rheinbacher Stadtrat muss dafür noch die Hebesätze beschließen und sich dabei entscheiden, ob es in Rheinbach einen einheitlichen Hebesatz für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke gibt oder ob es unterschiedliche Hebesätze für diese beide Grundstücksarten gibt. Ein Landesgesetz lässt ab 2025 neuerdings beides zu.