Montag, 22. Januar 2024

EINLADUNG zur Veranstaltung Fahrradstraßen und Zukunft der Radverkehrspolitik in Rheinbach

EINLADUNG zur Veranstaltung Fahrradstraßen und Zukunft der Radverkehrspolitik in Rheinbach


am Freitag, den 26. Januar 2024 um 19:30 Uhr

im Ratssaal im Himmeroder Hof, Himmeroder Wall 6 in 53359 Rheinbach


Die im Oktober neu eingerichteten Fahrradstraßen in Rheinbach sind Gegenstand intensiver Diskussionen. Vor allem, weil sie nur für Anlieger, nicht aber generell für den Autoverkehr freigegeben sind, wie es andernorts - z.B. in Bonn – regelmäßig der Fall ist.

Es wird zum einen die konkrete Frage erörtert, ob die Fahrradstraßen in Rheinbach ganz oder teilweise generell für den Kfz-Verkehr freigegeben werden sollen.

Zum anderen soll es darum gehen, wie es mit der Radverkehrsförderung in Rheinbach weitergehen kann und soll. Zur Veranstaltung am 26. Januar sind Vertreter aller fünf Ratsfraktionen eingeladen.

Die Ortsgruppe Rheinbach des ADFC hat derzeit zwar keine Sprecherin oder Sprecher, ist aber dennoch aktiv. Deshalb erfolgt diese Einladung durch die ADFC-Verkehrsplanungsgruppe.

Thema: Fahrradstraßen in Rheinbach für den Autoverkehr generell freigeben?

In Fahrradstraßen ist nach der Straßenverkehrsordnung Kfz-Verkehr grundsätzlich untersagt.

In deutlich über 90% aller Fahrradstraßen in Deutschland ist aber der Kfz-Verkehr durch ein Zusatzschild in irgendeiner Form zugelassen. In Rheinbach durch „Anlieger frei“. Wer Anlieger ist, ist nicht geregelt.

Die Rechtsprechung beschränkt den Anliegerverkehr auf die Autofahrer*innen, die zu einem Grundstück fahren, das direkt an der Fahrradstraße liegt. Wer in einer Querstraße einer Fahrradstraße oder sonst ganz in der Nähe wohnt, ist demnach kein Anlieger. Das bedeutet konkret z.B., dass die Bewohner*innen des „Gartenviertels“ oder Besucher*innen der Stadthalle jetzt zwar noch durch die Einbahnstraße Lurheck Richtung Westen fahren können, aber in Gegenrichtung muss – da die Straße Stadtpark jetzt als Fahrradstraße nur für Anlieger freigegeben ist - ein Umweg über die Hauptstraße gefahren werden. Manche Querstraßen von Fahrradstraßen sind plötzlich zu Sackgassen geworden (z.b. die Schweigelstraße am Rathaus), wenn man kein Anlieger der Fahrradstraße ist.

Im folgenden Bild zur Orientierung sind der Radroutenring (rot) und die Nord-Süd-Achse (blau) als Hauptradwege sowie die eingerichteten Fahrradstraßen (gelb) auf einer Karte der Kernstadt dargestellt, in der die Kfz-Hauptverkehrsstraßen als orangene bzw. gelbe Straßen zu erkennen sind.


Die Akzeptanz des Kfz-Durchfahrtsverbots in den Fahrradstraßen ist durchwachsen. Der ADFC hat in allen Fahrradstraßen in der morgendlichen Spitzenstunde des Verkehrs gezählt und geguckt, welche KFZ durchfuhren und welche an einem Grundstück hielten. Das Ergebnis ist beigefügt, soweit verfügbar mit Ergebnissen früherer Zählungen vor Einrichtung der Fahrradstraßen, wobei früher fast immer nur Kfz gezählt wurden.

Man kann grob sagen, dass der Kfz-Verkehr um etwa ein Drittel zurückgegangen ist, vom großen Rest sind aber in allen Fahrradstraßen über 80% der Kfz keine Anlieger, sondern fahren durch und halten sich nicht an das durch (nur) „Anlieger frei“ begründete Kfz- Durchfahrtsverbot.

Eine Kontrolle des Durchfahrtsverbots ist der dafür zuständigen Polizei kaum möglich, sie hat es aber bereits in der Straße Stadtpark, die gut überschaubar ist und in der es außer dem Hintereingang des Gymnasiums keine Bebauung gibt, getan.

Es wird vielfach gefordert, die neu eingerichteten Fahrradstraßen in Rheinbach für den Kfz- Verkehr generell freizugeben, also „Anlieger frei“ als Zusatzschild durch „Kfz frei“ (wie z.B. generell in Bonn) zu ersetzen. Andere Möglichkeiten mit Ausnahmen für Anwohner in der Nähe von Fahrradstraßen bietet die Straßenverkehrsordnung bei der Zusatzbeschilderung nicht. Man könnte bei Freigabe für den Kfz-Verkehr jedoch durch andere Maßnahmen wie Abbiegebote für Kfz oder gegenläufige Einbahnstraßenregelungen mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung verhindern, dass Autos Fahrradstraßen (mit Vorfahrt!) durchgängig befahren können.

In der Veranstaltung soll es allerdings um die grundsätzliche Haltung gehen: Will man versuchen, die Autos aus den Fahrradstraßen herauszuhalten oder ist man eher geneigt, Autoverkehr in den Fahrradstraßen zu akzeptieren, so wie auf fast dem gesamten Rest des Radroutenrings, und freut sich, wenn der Vorrang des Radverkehrs in den Fahrradstraßen und die Beschränkung auf Tempo 30 akzeptiert wird?



Zukunft der Radverkehrspolitik in Rheinbach

Der ADFC hat 2014 nach einem ganz schlechten Ergebnis beim Fahrradklimatest mit der Bildung einer Verkehrsplanungsgruppe den Versuch gestartet, in Rheinbach Verbesserungen beim Radverkehr zu erreichen.

Herausgekommen war nach dem Start eines Bürgerbegehrens für „Die Blauen Straßen von Rheinbach“ ein einstimmiger Beschluss des Stadtrats, das konkretisierte Konzept der „Blauen Straßen“ als Verkehrsversuch drei Jahre erproben zu wollen, wenn es dafür Zuschüsse gibt.

Im Grunde ein Erfolg. Land und Kreis lehnten das Konzept jedoch ab, insbesondere weil blaue Farbe auf Rheinbacher Straßen unzulässig ist.

Bürgermeister und Stadtverwaltung entwickelten nach der Ablehnung als Alternative das „Zukunftsorientierte Radverkehrsnetz“, das im Kern aus einem 5,5 km langem Radroutenring mit einer Nord-Süd-Achse innendrin besteht. Alles unter Vermeidung der Nutzung der Kfz- Hauptverkehrsstraßen, nur im Kreisel Aachener Straße/Vor dem Dreeser Tor (nahe REWE) ist für einige Meter der Mischverkehr mit Kfz in einer Kfz-Hauptverkehrsstraße leider unvermeidbar.

Der ADFC begrüßt und unterstützt das Konzept. Allerdings fordert er, dass die geplanten Hauptwege des Radverkehrs für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich sichtbar gemacht werden, dies war seinerzeit ein Hauptelement des Konzepts der „Blauen Straßen“. Sichtbar z.B. so, wie es jetzt bei den Fahrradstraßen der Fall ist, die optisch eine Einladung zur Nutzung des Rads im Alltagsverkehr in der Kernstadt sind.

Wie „Einladende Radverkehrsnetze“ aussehen sollen, hat der Bundesverkehrsminister in seiner gleichnamigen Broschüre aufgezeigt:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StV/einladende-radverkehrsnetze.pdf?blob=publicationFile

Daran wollen wir uns orientieren, die Verwaltung hat aber seit über einem halben Jahr keine Zeit, mit uns darüber zu reden, wie das „Zukunftsorientierte Radverkehrsnetz“ in Rheinbach für alle Verkehrsteilnehmenden sichtbar gemacht wird.

Möglichkeiten der Sichtbarmachung: gelbe Überlagerung = Fahrradstraße, blaue Überlagerung = Schutzstreifen, schwarz = Piktogrammkette (Bahnhofstraße einseitig), olivgrün = baulich getrennter Radweg (entlang OBI) oder rote Farbe auf der Fahrbahn