Der Lebensmittelvollversorger in Wormersdorf muss kleiner ausfallen
SPD, UWG und FDP enttäuscht: Bezirksregierung erteilt keine Genehmigung für einen großen Markt
In der Dezember-Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen informierte die Stadtverwaltung Rheinbach den Ausschuss über das entscheidende Gespräch bei der Bezirksregierung Köln zur Realisierung eines Lebensmittelvollversorger in Wormersdorf.
Der von der Dorfgemeinschaft und der Rheinbacher Politik favorisierte und gewünschte Lebensmittelvollversorger mit einer Größe von 1500 qm Verkaufsfläche wird in dieser Form nicht von der Bezirksregierung genehmigt.
Realisiert werden kann lediglich ein Lebensmittelgeschäft in der Größe von bis zu 800 qm Verkaufsfläche. Entscheidend für das ernüchternde Ergebnis ist die von der Schwarz-Grün geführten Landesregierung gelieferte Begründung: Der Landesentwicklungsplan sieht in Ortschaften wie Wormersdorf nur die Realisierung eines Grundversorgers in oben aufgeführter Größe vor. Vollversorger werden nur noch in Zentralen Versorgungsbereichen genehmigt, nicht mehr in kleineren Ortschaften. Alle erforderlichen Geschäfte sind von Wormersdorf aus in einer Entfernung von 3.5 Kilometern erreichbar. Das wird als ausreichend bewertet.
Untermauert wird die Entscheidung durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, das einem ähnlichen Projekt im Kreis Euskirchen die Genehmigung verweigerte. Das Gericht stellte klar, dass der Einzelhandelserlass, der den Landesentwicklungsplan näher erläutert und die strengen Vorgaben deutlich relativiert, kein Instrument ist, die gesetzlichen Vorgaben des Landesentwicklungsplan aufzuweichen. Deshalb macht für uns eine Klage gegen die Bezirksregierung auch keinen Sinn.
“Fest steht: Die Bundesnorm (§ 11 BauNVO) und damit im Zusammenhang der Landesentwicklungsplan (LEP) sorgen mit ihren Vorschriften dafür, dass die Nahversorgung in der von allen Seiten gewünschten Form nicht realisiert werden kann“, zeigen sich die Rheinbacher Fraktionen von SPD, UWG und FDP enttäuscht.
Da mit einer kurzfristigen Änderung des LEP nicht zu rechnen ist, gilt es jetzt, zusammen mit Verwaltung und dem Investor das Beste aus der Situation zu machen und schnellstmöglich für den Bau eines Lebensmittelmarktes mit max. 800 qm Verkaufsfläche am Wormersdorfer Standort zu sorgen.
Zudem haben die Fraktionen die Rheinbacher Verwaltung gebeten zu prüfen, ob am geplanten Standort weitere Nutzungen wie seniorengerechte Wohnungen und weitere sinnvolle Nutzungen realisierbar sind.