Bittere Pille für den Rheinbacher Haushalt
Im Juli wurde die Stadt informiert, dass die Regelungen des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes nach dem Jahr 2023 keine Anwendung mehr finden soll. Mit dem Gesetz war den Gemeinden die „Isolierung“ der krisenbedingten Lasten bis zum Jahr 2026 erlaubt worden, in dem die Kosten nicht im laufenden Haushalt zu buchen, sondern in einem „Nebenhaushalt“ (der Bund nennt das Sondervermögen) zu sammeln sind. Die dort aufgelaufene Summe sollte dann nach 2026 über einen 50-Jahreszeitraum getilgt werden.
Für den Rheinbacher Haushalt bedeutet die Neuregelung, dass ab 2024 bis 2026 maximal 8,8 Millionen Euro verteilt in die laufenden Jahreshaushalte einfließen könnten. Diese unerwartete Belastung von fast 3 Millionen Euro pro Haushaltsjahr wird auch im Hinblick auf die zu erwartenden inflationsbedingten Mehrausgaben und die absehbar nicht bessere Einnahmeseite für den Haushalt erhebliche Probleme verursachen.
Die UWG sieht in dieser Änderung einen weiteren Beweis, dass die Kommunen durch das Land im Stich gelassen werden. Immer mehr Aufgaben und damit Ausgaben auf Kommunen zu übertragen, ohne dass das dazu benötigte Geld seitens des Landes / Bundes bereitgestellt wird, muss Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn eine Kommune ihren finanziellen Handlungsspielraum erhalten und nicht in die Haushaltssicherung abrutschen will, bleibt oft nur die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern als Lösung. Das sind leider die einzigen Posten im Haushalt, die einen bedeutenden Beitrag zur Finanzsituation einer Kommune leisten.
Die UWG hat sich die Vermeidung von Steuererhöhungen in Rheinbach seit langem „auf die Fahnen geschrieben“. Sie wird erneut antreten, diesen Weg weiter zu verfolgen.