Freitag, 27. Januar 2023

Die Stadt Rheinbach sucht Schöffinnen und Schöffen

Die Stadt Rheinbach sucht Schöffinnen und Schöffen

  • Für das Landgericht Bonn und die Amtsgerichte Rheinbach und Euskirchen sucht die Stadt Rheinbach Schöffinnen und Schöffen

    Diese werden in diesem Jahr für die Amtszeit 2024 – 2028 von einem Wahlausschuss der vom Amtsgericht Rheinbach einberufen wird, gewählt.


Rheinbach. Die Stadt Rheinbach bittet alle Bürger*innen, die Interesse an dieser verantwortungsvollen
Tätigkeit bei den genannten Gerichten haben, sich zu bewerben.

Gesucht werden Bewerber*innen die

  • in der Stadt Rheinbach/Ortschaften wohnen,
  • am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend

beherrschen.

Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen,

  • die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
  • die sich in der Insolvenz befinden,
  • die in den Amtsperioden 2014 bis 2018 und 2019 bis 2023 als Schöffin oder Schöffe tätig waren bzw. sind.

Das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen ist ein Ehrenamt, das nicht an juristische
Vorkenntnisse gebunden ist.

Sollten Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und Interesse an diesem Ehrenamt haben, bewerben Sie sich bis zum 31.03.2023 beim Fachgebiet 32, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 02226/917337 oder per E-Mail claudia.floss@stadt-rheinbach.de.

Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen, sowie von
der genannten Rufnummer angefordert werden.