Zuweisung von Geflüchteten erfolgt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
CDU Rheinbach blockiert die Verwaltung durch immer neue Prüfaufträge
Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die 396 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg und richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt (§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz).
In der Sondersitzung des Rates am 24.11. stellte die Stadtverwaltung ihre Planung für die temporäre Unterbringung von geflüchteten Menschen vor. Schon in vorangegangenen Ratssitzungen hatte sie deutlich gemacht, dass - vorsorglich - eine kurzfristig einzurichtende Unterbringung in einer Turn- oder Mehrzweckhalle vorgesehen werden sollte, damit mögliche Engpässe bereits im Vorfeld abgefedert werden könnten. Diese entstehen, wenn die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die geplanten neuen Wohnmöglichkeiten noch nicht zur Verfügung stehen. In der Oktobersitzung des Rates wurde auf Vorschlag der Verwaltung die Erweiterung der Containeranlage am Schornbusch um ein viertes und ein fünftes Gebäude einstimmig beschlossen. Das Ausschreibungsergebnis lag bereits Anfang November vor und die Auftragsvergabe erfolgte in der Ratssitzung am 7. November. „Mit Erstaunen haben wir daher die Behauptung der CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Erweiterung im Schornbusch nicht rechtzeitig auf den Weg gebracht hätte“, stellt die SPD-Fraktionsvorsitzende Martina Koch klar.
Die Suche nach freien Wohnungen wurde ebenfalls frühzeitig gestartet. Es gab einige öffentliche Aufrufe, freien Wohnraum bei der Stadtverwaltung zu melden. Zusätzlich wurden alle Unterbringungsvorschläge aus der Politik geprüft, wie in der Ratsvorlage vom 24.11. nachzulesen ist. Bei der Einschätzung der Angebote kommt der Verwaltung ihre Erfahrung aus der Flüchtlingskrise 2015 zugute, denn nicht jedes gut gemeinte Angebot ist auch tauglich.
Um Vorsorge zu treffen, sieht der Verwaltungsvorschlag vor, eine Turnhalle als temporär nutzbare Unterkunft vorzusehen. Dafür wurde die Turnhalle in Merzbach in Betracht gezogen. „Und zwar ausdrücklich und nur für den Fall, dass es keine alternativen Unterbringungsmöglichkeiten gibt und die Containergebäude am Schornbusch noch nicht zur Verfügung stehen", ergänzt Martina Koch. Der Sportunterricht für Kinder der Grundschule würde dann in der Turnhalle in Queckenberg stattfinden.
Bis auf die CDU waren sich alle Fraktionen darin einig, dass die Verwaltung Handlungssicherheit braucht, um für den absoluten Notfall zu planen und stimmten für den Vorschlag. Wenn alle Möglichkeiten geprüft sind, braucht es am Ende auch eine Entscheidung. Zudem machten Bürgermeister Ludger Banken und der erste Beigeordnete Raffael Knauber deutlich, dass sie zu diesem Thema in engem Austausch mit der Bezirksregierung stehen.