Montag, 11. Juli 2022

Wissenschaftsrat empfiehlt Promotionsrecht für Promotionskolleg NRW

Wissenschaftsrat empfiehlt Promotionsrecht für Promotionskolleg NRW

H-BRS-Präsident Ihne: Großer Erfolg, der uns auf unserem Weg bestärkt


Das eigenständige Promotionsrecht für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Nordrhein-Westfalen und damit auch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) ist ein großes Stück näher gerückt. Der Wissenschaftsrat hat auf seiner Sitzung in Magdeburg an diesem Freitag der nordrhein-westfälischen Landesregierung empfohlen, dem Promotionskolleg NRW, dem auch die H-BRS angehört, das eigenständige Promotionsrecht zu verleihen. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Landes. „Diese Empfehlung zeigt, dass die Forschung an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften höchste wissenschaftliche Ansprüche erfüllt“, sagt Hochschulpräsident Hartmut Ihne. „Das ist ein großer Erfolg für uns und bestärkt uns auf unserem Weg.“

Das Promotionskolleg NRW (PK NRW) war im Dezember 2020 gegründet worden und löste das Graduiertenkolleg der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen ab. Ihm gehören die 16 staatlichen und die vier staatlich refinanzierten HAW in NRW sowie die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW an. Bislang wurden dort nur kooperative Promotionsvorhaben durchgeführt. Nach der erfolgreichen Evaluation durch den Wissenschaftsrat kann die NRW-Landesregierung der akademischen Einrichtung nun das Recht erteilen, eigenständig Promotionsverfahren durchzuführen und Promovierenden von HAW den Doktorgrad zu verleihen.

In seinem Gutachten empfiehlt der Wissenschaftsrat dies dem Land NRW, unter Berücksichtigung von formulierten Auflagen. Das Promotionskolleg NRW als Netzwerk forschungsstarker Professorinnen und Professoren aus HAW biete eine den Universitäten wissenschaftlich gleichwertige Umgebung zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, heißt es. In der Pressekonferenz des Wissenschaftsrates sagte Dr. Claudia Lücking-Michel, Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Promotionskolleg NRW“, dass die HAW ihr Alleinstellungsmerkmal anwendungsorientierte Forschung stark machen und ausbauen sollten. Nach einer Probezeit von sieben Jahren will der Wissenschaftsrat das Promotionskolleg NRW erneut begutachten.

„Wir haben uns schon lange für das Promotionsrecht der HAW eingesetzt und freuen uns sehr über die Anerkennung unserer Arbeit“, sagt Ihne. „Mit unserer Forschung tragen wir zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen bei – sei es bei der Energieversorgung der Zukunft, der nachhaltigen Mobilität oder der Cybersicherheit“, betont Prof. Dr. Margit Geißler, die scheidende Vizepräsidentin Forschung und Wissenschaftlicher Nachwuchs an der H-BRS. „Die Empfehlung ist ein Meilenstein. Damit werden die Rahmenbedingungen für die angewandte Forschung an den HAW gestärkt“, freut sich Prof. Dr. Rainer Herpers, der Wissenschaftliche Direktor des Graduierteninstituts an der H-BRS, das 2011 gegründet wurde. Seitdem wurden an der H-BRS 63 Promotionsvorhaben in Kooperation erfolgreich abgeschlossen. Derzeit laufen 119 kooperative Promotionsprojekte.

Grundlage des Promotionskollegs NRW ist das Landeshochschulgesetz von 2019. Es sieht vor, dass das Land NRW dem PK NRW nach einer erfolgreichen Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht verleihen kann.