Mittwoch, 2. Februar 2022

SPD Alfter zum Umbau der L113

SPD Alfter zum Umbau der L113

Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Alfter beantragt beim Umbau der L 113 ortsbildprägende Ortseingänge für Alfter, Gielsdorf und Oedekoven zu gestalten.

Dazu Christian Lanzrath, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Ratsvertreter für Gielsdorf und Oedekoven:

„Wir wünschen uns „Landschaftstore“ mit großen, hochstammigen Bäume. Es sollten klassische Allee-Bäume verwendet werden, etwa Linden, Platanen, Schwarzpappeln. Das, was nun gebaut werden wird, hat Jahrzehnte Bestand. Daher sollten wir bei der Gestaltung auch jetzt alle Register ziehen.“  

Beispielhaft kann nach Ansicht der SPD-Alfter die Verkehrsinsel Kirchgasse/Alfterer Straße genannt werden. Konkret sollen die Landschaftstore jeweils aus zwei großen, halbseitigen Baumscheiben bestehen, die im Straßenverlauf versetzt angelegt werden. Diese Maßnahme kann außerdem der Verkehrsberuhigung dienen.

Darüber hinaus schlägt die SPD Alfter vor, im Bereich der Kreuzung Alfterer Straße/Chateauneufstraße künftig nicht mehr benötigte Fläche entsiegelt zu planen und freiwerdende Flächen nach Möglichkeit ebenfalls mit Alleebäumen zu besetzen.

Zum Hintergrund:

ie SPD-Fraktion hatte entsprechende Baumpflanzungen unter 13.4 im Rat vom 25.02.(*) beantragt. Nach Recherchen der SPD-Fraktion sind entsprechende Baumpflanzungen straßenbautechnisch durchaus möglich. Die Derzeit vorliegende Planung zum Ausbau der L113 sieht lediglich deutlich kleinere Möglichkeiten für Anpflanzungen im Bereich der Querungshilfen vor.

Nach Kenntnis der SPD Alfter ist die derzeit vorliegende Planung nicht mehr durch den Rat oder seine Gremien zustimmungspflichtig. Aus diesem Grunde wird dieser Konkretisierungsantrag gestellt.

(*) Beschlusstext 25.02.2021:

6. Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um schattenspendende Straßenbäume und Straßenbegleitgrün zu pflanzen.
7. Es werden weitere Möglichkeiten gesucht, um ortsbildprägende solitäre Bäume zu setzen.
(…)
9. Künftig durch Umgestaltung von Verkehrsflächen nicht mehr benötigte Asphaltflächen sollen entsiegelt und den Zwecken 6. und 7. zugeführt werden.