Donnerstag, 27. Januar 2022

Noch viele offene Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Gesundheits- Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Noch viele offene Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Gesundheits- Pflege- und Betreuungseinrichtungen

„Die Impfpflicht für das Personal  in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ist am 12.12.2021 in Kraft getreten. Jetzt geht es darum, es auch im Rhein-Sieg-Kreis in den Einrichtungen umzusetzen“, so erläutert die gesundheitspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Ruiters die Ausgangslage für die Anfrage der SPD  an die Kreisverwaltung. „Die Mitarbeiter:innen im Gesundheitsamt arbeiten schon seit Beginn der Pandemie am Limit und nun kommen weitere Aufgaben auf sie zu und wir fragen uns, wie die Aufgaben bewältigt werden können“, ergänzt der Fraktionsvorsitzende Denis Waldästl. Nachgefragt hat die SPD-Fraktion zum Umgang im Gesundheitsamt mit den Meldungen von Arbeitgebern, wenn Mitarbeiter:innen ihre Impfnachweise nicht fristgerecht vorlegen, oder wenn es Zweifel an der Echtheit der Nachweise, oder wenn diese gar nicht vorgelegt werden. „Zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben und somit zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes in den Einrichtungen ist aus unserer Sicht eine personelle Verstärkung des Gesundheitsamtes notwendig“, betonen Ruiters und Waldästl gemeinsam.