Donnerstag, 25. November 2021

Ab 1.12.2021 - Zugang zum Rheinbacher Rathaus & den Nebengebäuden nur mit 3G und nach Terminvereinbarung

Ab 1.12.2021 - Zugang zum Rheinbacher Rathaus & den Nebengebäuden nur mit 3G und nach Terminvereinbarung

 Aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage und den damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen  steht  der  Service  der  Stadt  Rheinbach  ab  dem  1.12.2021  telefonisch,  per  E-Mail  oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung. Für Personen, die das Rathaus persönlich aufsuchen gilt zusätzlich die 3G-Regel. Sie müssen nachweisen, dass sie entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Der Nachweis eines Schnelltestes (POC-Test) darf nicht älter als 24 Stunden, der Nachweis eines PCR-Testes nicht älter als 48 Stunden sein.

Die städtischen Dienstleistungen stehen den Bürger:innen  unter Beachtung der genannten Regelungen weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung.
 
Für Terminabsprachen kann mit den bekannten Ansprechpartner:innen in den Dienststellen Kontakt aufgenommen werden. Erreichbar ist die Stadt Rheinbach außerdem über das Bürgertelefon unter  02226  917-0  oder  die  E-Mail-Adresse  infothek@stadt-rheinbach.de.  Reisepässe  können zudem nach vorheriger Terminvereinbarung unter der oben genannten Rufnummer auch an der Infothek des Rathauses abgeholt werden.
 
Die Kontrolle über den 3G-Nachweis erfolgt im Eingangsbereich des jeweiligen Gebäudes. Für die dabei eventuell entstehenden Verzögerungen bittet die Verwaltung um Verständnis.
 
Die Stadt Rheinbach weist zudem auf das Angebot der kostenlosen Bürgertestungen im Schnelltestzentrum Rheinbach am Schornbuschweg 1 (www.testzentrum-rheinbach.de) oder im Bestattungshaus Pfahl in der Weiherstraße (www.pfahl.de) hin.