Montag, 20. September 2021

Antragstellung für Aufbauhilfe durch Privatpersonen ist möglich

 

Antragstellung für Aufbauhilfe durch Privatpersonen ist möglich

Die Auskunft der Service-Hotline des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dass Anträge von Privatpersonen aus technischen Gründen noch nicht entgegengenommen werden können, war in der Absolutheit wohl nicht zutreffend.

Es stellte sich u.a. anhand des Antrags von Dr. Wilmers heraus, dass es ein rechentechnisches Problem bei der Verteilung der Fördermittel auf das Jahr 2021 und die Folgejahre gibt. Die manuelle Eingabe akzeptierte das System nicht, ohne dass es als Fehler angezeigt wurde. Die mögliche automatische Verteilung wurde auch nicht akzeptiert. Erst eine Begrenzung des beantragten Förderzeitraums auf das Jahr 2021 und eine Kombination aus automatischer Verteilung und manueller Nachbearbeitung führte dazu, dass das System den Antrag akzeptierte. Dies ist das Ergebnis einer telefonischen Unterstützung des Aufbaustabes im Ministerium, das sich beim Ratsherrn Dr. Wilmers nach seiner per E-Mail eingelegten "Beschwerde" meldete.

Nach Auskunft des Ministeriums konnten bereits mehrere hundert Anträge online gestellt werden. Die ganz überwiegende Zahl sind Anträge, die sich nur auf Hausratschäden beziehen. Anträge auf Schäden am Haus und am Hausrat gingen bisher weniger ein. Das Ministerium will die erkannte Problematik nun zügig zusammen mit der Firma, die das Programm erstellte, lösen.

Dr. Wilmers ist gerne bereit, seine Erfahrungen weiterzugeben, wenn andere Antragsteller*innen derartige Probleme bei der Absendung des Antrags haben. Er stellte seinen Antrag bewusst so zeitig, um eigene Erfahrungen früh zu sammeln können, die er dann an Rheinbacher Bürger*innen v.a. im Rahmen seiner Informationsarbeit im Wahlbezirk 030 weitergeben kann.