Neue Coronaschutzverordnung wirkt sich auf die Teilnahme an Gremiensitzungen aus
Die neue Coronaschutzverordnung beinhaltet einige neue Regelungen. Unter anderem gelten mir ihr nun neue Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Gremiensitzungen der Stadt Rheinbach.
Wer weiterhin an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Rheinbach teilnehmen möchte, für den gilt mit dem aktuellen Inzidenzwert des Rhein-Sieg-Kreises von über 35 folgendes:
Der Zutritt zum Sitzungsraum ist nur für Personen gestattet, die keine Symptome einer COVID 19-Erkrankung haben und nachweisen können, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind (sogenannte 3G-Regel).
Der Nachweis einer Genesung muss mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt sein. Der Nachweis eines Antigen-Schnelltests (sogenannter POC-Test) darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.
Die gleichen Voraussetzungen gelten auch für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Rheinbach.
Im Sitzungsraum ist den teilnehmenden Personen bei Einhaltung der beschriebenen Regeln gestattet auf eine Maske zu verzichten. Auch Mindestabstände müssen nicht mehr eingehalten werden.
Die Stadt Rheinbach bittet freundlich um Beachtung dieser neuen Regelungen und darum, dass die Zuschauer*innen zu den Sitzungen etwa 15 Minuten vor Sitzungsbeginn erscheinen damit die 3G-Nachweise kontrolliert werden können.
Termine und Informationen zu den Gremiensitzungen haben wir hier zusammengestellt: http://session.rheinbach.de/bi/default.asp