Freitag, 27. August 2021

Neue Coronaschutzverordnung wirkt sich auf die Teilnahme an Gremiensitzungen aus

Neue Coronaschutzverordnung wirkt sich auf die Teilnahme an Gremiensitzungen aus

Die  neue  Coronaschutzverordnung  beinhaltet  einige  neue  Regelungen.  Unter  anderem  gelten mir ihr nun neue Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Gremiensitzungen der Stadt Rheinbach.

Wer weiterhin an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Rheinbach teilnehmen möchte, für den gilt mit dem aktuellen Inzidenzwert des Rhein-Sieg-Kreises von über 35 folgendes:
 
Der Zutritt zum Sitzungsraum ist nur für Personen gestattet, die  keine Symptome einer COVID 19-Erkrankung  haben  und  nachweisen  können,  dass  sie  geimpft,  getestet  oder  genesen  sind (sogenannte 3G-Regel).  
 
Der Nachweis einer Genesung muss mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt sein. Der  Nachweis  eines  Antigen-Schnelltests  (sogenannter  POC-Test) darf höchstens  48 Stunden zurückliegen.
 
Die gleichen Voraussetzungen gelten auch für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die Vertreterinnen und Vertreter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Rheinbach.
 
Im  Sitzungsraum  ist  den  teilnehmenden  Personen  bei  Einhaltung  der  beschriebenen  Regeln gestattet auf eine Maske zu verzichten. Auch Mindestabstände müssen nicht mehr eingehalten werden.
 
Die Stadt Rheinbach bittet freundlich um Beachtung dieser neuen Regelungen und darum, dass die Zuschauer*innen zu den Sitzungen etwa 15 Minuten vor Sitzungsbeginn erscheinen damit die 3G-Nachweise kontrolliert werden können.
 
Termine und Informationen zu den Gremiensitzungen haben wir hier zusammengestellt: http://session.rheinbach.de/bi/default.asp