Menü

Donnerstag, 24. Juli 2025

Neues Standortkonzept für Altkleidercontainer in Rheinbach

Neues Standortkonzept für Altkleidercontainer in Rheinbach

  • Neun Standorte im gesamten Stadtgebiet ab 2026
  • Sondernutzungsperiode 01.01.2026 – 31.12.2030 - Antragsfrist für Sondernutzung endet 30.09.2025

Mit dem vom Rheinbacher Stadtrat auf Vorschlag der Stadtverwaltung beschlossenen neuen Standortkonzept für Altkleidercontainer wurde die Vergabe und Bündelung festgelegter Standorte auf öffentlichen Flächen rechtssicher geregelt.

Die Vergabe der Sammelcontainerstellplätze auf öffentlichen Flächen wird auf insgesamt neun Standorte im gesamten Stadtgebiet beschränkt. Sofern möglich, wurden Altkleider- und Altglas-Container an bereits vorhandenen Standorten gebündelt. Auf das Rheinbacher Stadtgebiet verteilt befinden sich diese in folgenden Straßen: Zippengasse (Flerzheim), Eidbusch (Hilberath), Locherweg (Oberdrees), Neukirchener Straße (Neukirchen) Alte Höhle (Queckenberg), Peppenhovener Straße, (Ramershoven), Tomberger Straße (Wormersdorf) sowie An der Glasfachschule und in der Regerstraße (Kernstadt).

Die Sondernutzungserlaubnis der Stadt Rheinbach wird für einen Zeitraum von vier Jahren, erstmalig für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 erteilt. Die Anträge auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind spätestens bis 30. September 2025 einzureichen.

Die Sammelstellen sauber und gefahrlos vorzufinden, ist von großem Interesse.
Daher gibt es zukünftig eine Reinigungspflicht für gemeinnützige und privatrechtlich Aufstellende. Diese wird im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis festgelegt. Sollten Aufstellende dieser Pflicht nicht nachkommen, kann die Stadtverwaltung die Sondernutzungserlaubnis widerrufen.

„Mit ihrem neuen Konzept etabliert die Stadtverwaltung klare Strukturen und sorgt gemeinsam mit den gemeinnützigen und privatwirtschaftlichen Akteuren für mehr Ordnung und Sauberkeit in Rheinbach“, erklärt Rheinbachs Erste Beigeordnete Daniela Hoffmann.